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Kaution

Glossar zur Mietkaution

Die Mietkaution als Sicherheitsleistung

Eine Kaution ist eine Leistung „zur Sicherheit“. Das bedeutet nach dem Gesetz, dass für einen definierten Sachverhalt (regelmäßig aufgrund eines Gesetzes oder einer vertraglichen Vereinbarung) durch einen Dritten eine Sicherheit zu erbringen ist. Schon bei den Römern waren Sicherheitsleistungen bekannt: So leitet sich das deutsche Wort Kaution aus dem lateinischen Wort „cautio“ ab, welches Sicherheit oder auch Vorsicht bedeutet.

Verschiedene Arten von Sicherheitsleistungen

DIn Deutschland ist eine Kaution besonders im Mietrecht bekannt (Mietkaution); sie dient dort dem Vermieter als Sicherheit dafür, dass der Mieter seine Miete zahlt oder im Falle einer unsachgemäßen Nutzung der Mietsache für den Schaden aufkommen kann. Neben dem Mietrecht existieren weitere Bereiche, in denen eine Kaution als Sicherheitsleistung genutzt wurde und wird. Dabei geht es immer um den Gläubigerschutz. In deutschen Verfahren nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann eine Kaution dazu genutzt werden, den staatlichen Anspruch auf Strafvollstreckung abzusichern. Dann dient sie z.B. als „angemessene Sicherheit“ (§ 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO) und ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl kann – teilweise mit zusätzlichen Bedingungen wie Meldepflicht - ausgesetzt werden. Für den Beschuldigten hat das den Vorteil, dass er dadurch der Untersuchungshaft entgehen kann. Die gestellt Kaution wird dem Angeklagten dann in der Gerichtsverhandlung zurückgegeben. Andere Formen der Kaution finden sich beispielsweise im Baurecht, Vereins- und Prozessrecht. Immer geht es um das Stellen einer Sicherheit durch einen Dritten zum Schutz des Gläubigers.

Die Kaution als Mietsicherheit

Im Mietmarkt ist eine Mietkaution eine Sicherheitsleistung für den Vermieter, die der Mieter erbringen muss. Die Mietkaution kann vom Vermieter nicht in beliebiger Höhe verlangt werden, sondern darf drei Monatsmieten nicht überschreiten. Da das Stellen einer Kaution vertraglich vereinbart wird, kann der Mieter mit dem Vermieter unterschiedliche Formen vereinbaren: So werden in Mietverträgen häufig eine Barkaution, eine Bankbürgschaft oder ein die Einzahlung auf ein Sparbuch vereinbart. Immer häufiger wählen Mieter und Vermieter eine neue Form der Mietkaution, nämlich eine Kautionsbürgschaft.

Die Kautionsbürgschaft als clevere Variante zur Mietkaution

Mit dem Abschluss einer Kautions-Bürgschaft bei kautel® steht Privatkunden eine besonders komfortable und clevere Option zur Verfügung: Der Mieter muss keinen großen Betrag in bar beim Vermieter hinterlegen und der Vermieter ist durch die Bürgschaft eines renommierten Versicherers (R+V Allgemeine Versicherung AG) optimal abgesichert. Das bedeutet, dass bei Eintritt eines Schadens oder bei nicht gezahlter Miete der Versicherer für den Schaden als Bürge einsteht, zahlt und abwickelt.

Auf Wunsch können Sie Ihre private oder gewerbliche Kaution sofort online berechnen. Sie haben auch die Möglichkeit erst einmal eine Gesprächsunterlage für ein Gespräch mit Ihren Vermieter zu erstellen. Die Erstellung des Vermieterbriefs ist völlig kostenlos und unverbindlich. Ihre Zufriedenheit ist unser höchstes Gebot, dies garantieren wir Ihnen. Das für Sie individuell erstellte Angebot soll Ihnen helfen Ihre Mietkaution ohne Bargeld zu hinterlegen.

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