Arbeitsrecht
- Der Versicherungsnehmer
- Der Ehepartner oder auf Wunsch auch der nichteheliche Lebenspartner
- Alle minderjährigen Kinder
die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr – soweit sie noch keinen eigenen - Beruf ausüben. Im Verkehrsbereich benötigen volljährige Kinder einen eigenen Rechtsschutz, sofern auf sie ein Fahrzeug zugelassen ist.
Nein, Du kannst Dir deinen Schutz individuell zusammenstellen. Hierbei wählst Du aus, welchen Bereich Du schützen möchtest:
- Privater Lebensbereich
- Beruflicher Bereich
- Verkehrsschutz
- Wohnung und Immobilien
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