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Barkaution

Glossar zur Mietkaution

Stellung einer Mietsicherheit in bar

Eine Barkaution ist eine Geldleistung, die im Wohnungsmarkt regelmäßig vom Vermieter als Sicherheit für die Überlassung einer Wohnung verlangt wird. Diese Zahlung, die bei Wohnungsüberlassung vom Mieter zu entrichten ist, gibt dem Vermieter die Sicherheit, sich im Fall einer unsachgemäßen Nutzung der Wohnung beim Mieter schadlos zu halten. Hat also ein Mieter eine beschädigte Wohnung hinterlassen oder zahlt ein Mieter seine Miete nicht oder nicht vollständig, kann der Vermieter auf eine hinterlegte Kaution zurückgreifen. Die Höhe der Barkaution darf drei Nettomonatsmieten nicht übersteigen und nicht an Mieterhöhungen gekoppelt werden.

Umgang und Ratenzahlung bei einer Barkaution

Bei der Barkaution ist dem Vermieter die Kaution für eine Wohnung in bar zu übergeben. Der Vermieter muss das Geld – getrennt von seinem eigenen Vermögen – für den Mieter anlegen Die anfallenden Zinsen stehen dem Mieter zu. Für den Mieter besteht die Möglichkeit, die Barkaution in Raten zu bezahlen, wobei es nicht darauf ankommt, dass diese Möglichkeit im Mietvertrag explizit genannt wird. Bei einer Ratenzahlung ist die erste Rate immer mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Es empfiehlt sich für den Mieter, sich den Empfang einer Kautionsrate vom Vermieter bestätigen zu lassen. Dabei sollte geprüft werden, dass die Quittung den korrekten Betrag, den Zweck sowie Absender und Empfänger der Zahlung enthält. Besonders ratsam ist dieses Vorgehen bei Vermietern, deren Vorgehen beim Mieter Zweifel hervorrufen.

Vorteile für beide Mietvertragsparteien mit der Kautionsbürgschaft

Alternativ hat der Mieter die Möglichkeit, eine Kautionsbürgschaft wie bei kautel® abzuschließen. Macht ein Mieter von einer solchen Option Gebrauch, ergeben sich für ihn zahlreiche Vorteile: So muss der Mieter nicht den gesamten Kautionsbetrag zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter leisten, sondern er schließt eine auf den Wohnungsmarkt zugeschnittene Bürgschaft bei einem Versicherer ab, der dem Vermieter gegenüber im Schadenfall leistet.

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