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Kaution für Büros

Glossar zur Mietkaution

Mietsicherheiten bei gewerblichen Objekten

Eine Kaution, also eine Sicherheitsleistung, wird besonders im Mietmarkt verwendet. Als Mietkaution ist sie jedoch nicht nur in privaten Mietverhältnissen, sondern auch bei der Miete von gewerblichen Objekten vorzufinden.

Kautionshöhe nicht beschränkt

Im Gegensatz zur Mietsicherheit bei privaten Mietern, gibt es bei gewerblichen Mietern keine Beschränkung der Kautionshöhe auf drei Monatsmieten, sondern das Gesetz überlässt es den Vertragsparteien, die Höhe der Kaution für das oder die Gewerbeobjekte vertraglich zu regeln. Dabei gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Nur im Ausnahmefall, was bei juristischen Streitigkeiten im Einzelfall zu prüfen wäre, kann eine Mietkaution für gewerblich genutzte Räumlichkeiten als unwirksam angesehen werden. Dies ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Kautionshöhe „außerhalb jeglichem realistischen Absicherungsinteresse des Vermieters“ liegt, was jedoch ein Gericht auch bei dem siebenfachen einer Monatsmiete noch nicht als gegeben ansah.

Fälligkeit der Mietkaution für ein Gewerbeobjekt

Ebenso gibt es einen Unterschied zu privaten Mietkaution bei der Frage, wann eine Kaution für ein betrieblich genutztes Objekt geleistet werden muss. Grundsätzlich gilt zwar, dass eine Kaution erst mit dem Mietbeginn fällig ist. Dies kann bei einem Gewerbe für die Vertragsparteien jedoch unzweckmäßig sein und so kann die Kautionsstellung bei Gewerbeobjekten abweichend vertraglich z.B. dergestalt vereinbart werden, dass sie bis zu drei Wochen vor Mietbeginn gezahlt werden muss, um einen Leerstand für den Vermieter zu vermeiden. Darüber hinaus sollte bei Gewerbeimmobilien der Mietvertrag so transparent gestaltet sein, dass der Mieter auch von dem Zurückbehaltungsrecht des Vermieters Kenntnis hat, wenn beispielsweise eine Kaution nicht fristgerecht gestellt worden ist.

Vermeidung hoher Kautionszahlungen durch eine Kautionsbürgschaft

Daher ist es Mietern von Gewerbeobjekten anzuraten, eine Alternative zur Stellung einer Mietkaution in bar zu wählen. Als Kautionsalternative kommt eine Kautionsbürgschaft eines Anbieters wie kautel® in Betracht, die deswegen interessant ist und immer stärker nachgefragt wird, weil der Mieter dann nicht gezwungen ist, einen im Zweifel sehr hohen Kautionsbetrag an den Vermieter zu zahlen. Stattdessen kann der Mieter sein Kapital nutzen, um damit am Kapitalmarkt Gewinn zu erwirtschaften oder es in sein Gewerbe zu investieren. Schließt ein Mieter für seine gewerblich genutzten Räume daher eine Mietkautionsbürgschaft ab, so bleibt er für andere Investments liquide und kann einen größeren Geldbetrag für sich behalten. Bitte sprechen Sie uns auf Ihren Bedarf an gewerblicher Mietkaution an. Wir beraten Sie gene und individuell. Wer keine Gewerbe-Immobilie sondern sein privates Eigenheim absichern möchte, der kann bei kautel® die Mietkautionsbürgschaft für Privatkunden abschließen.

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