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Kautionskonto

Glossar zur Mietkaution

Mietkaution als separater Vermögenswert

Ein Kautionskonto ist – vergleichbar einem Bankkonto – eine Kontenart, über das die Mietkaution abgewickelt wird. Ein Mietkautionskonto ist erforderlich, weil der Vermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen nicht nur aufbewahren, sondern anlegen muss. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Rückzahlung der Mietkaution nicht von der Solvenz des Vermieters abhängen darf und soll. Der Mieter hat insoweit einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution und ist durch die getrennte Führung des Kautionskontos abgesichert.

Gutschrift von Zinserträgen auf dem Mietkautionskonto für den Mieter

Der Vermieter muss die Kaution für den Mieter anlegen und anfallende Zinsen dem Mietkautionskonto gutschreiben. Auch auf diese Zinsen hat der Mieter einen Anspruch. Dem Vermieter ist nicht vorgeschrieben, wo und wie er das Kautionskonto einrichtet. So kann er es z.B. als Sparbuch führen. Da dies für den Mieter als Spareinlage ungünstig sein kann, ist der Mieter frei, sich eine effektivere Alternative zu suchen und ein eigenes Kautionskonto anzulegen. Dies könnte z.B. ein Tagesgeldkonto bei einer Online-Bank sein. Wählt der Mieter diese Möglichkeit, so kann der Vermieter dagegen nichts einwenden. Allerdings muss der Mieter mit der Verpfändungserklärung sicherstellen, dass der Vermieter im Schadenfall auf das Mietkautionskonto zugreifen kann. Dieser Pfandvertrag wird erst bei Beendigung des Mietverhältnisses frei und ausgezahlt, wenn der Mieter die Wohnung ordnungsgemäß wieder an den Vermieter übergeben hat.

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Einfacher als das oben beschriebene Verfahren ist der Abschluss einer privaten Kautionsbürgschaft von kautel®. Dann muss der Mieter nicht die gesamte Kautionshöhe in bar leisten, sondern kann das Geld anderweitig sinnvoll einsetzen oder anlegen. Der Vermieter ist durch die Bürgschaftsurkunden dennoch vollständig gegen Mietausfall oder Reparaturen abgesichert.

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