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Mietkautionskonto

Glossar zur Mietkaution

Funktion eines Mietkautionskontos

Ein Mietkautionskonto ist eine Sonderform eines Kontokorrentkontos. Es unterscheidet sich von normalen Bankkonten dadurch, dass nicht der Einzahler (Mieter), sondern eine Dritter (Vermieter) über den auf dem Konto eingezahlten Betrag verfügen darf.

Mietkautionskonto vereinbaren oder dem Vermieter die Wahl lassen

Wie ein Mietkautionskonto zustande kommt, hängt von den Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter ab. So kann ein Mieter selbst ein Konto oder Sparbuch einrichten. Damit dem Anspruch des Vermieters an eine Mietkaution Rechnung getragen werden kann, ist es allerdings erforderlich, dass der Mieter das eingerichtete Konto an den Vermieter verpfändet. Faktisch bedeutet dies, dass der Vermieter das Konto freigeben muss, damit der Mieter das Geld zurückerhält. Erhält der Mieter die Mietkaution nebst Zinsen zurück, ist er verpflichtet die Zinserträge entsprechend zu versteuern oder sich gemäß seinen Verhältnissen freistellen zu lassen. In einem Niedrigzinsumfeld sind die Zinserträge in der Regel sehr gering und betragen unter einem Prozent. Umgekehrt kann auch ein Vermieter ein Kautionskonto oder ein Kautionssparbuch einrichten, wenn der Mieter ihm das Geld als Barkaution zur Verfügung gestellt hat. Dann muss der Vermieter den Mieter über die Einrichtung des Kontos informieren und sicherstellen, dass ggfs. anfallende Zinsen dem Mieter gutgeschrieben werden.

Mietkaution ist separater Vermögenswert

Eine weitere Pflicht des Vermieters ist es, die Mietkaution separat von seinen übrigen Vermögenswerten anzulegen. Das kann ein Kautionssparbuch oder ein entsprechendes Konto sein. Darüber hinaus muss die eingezahlte Mietkaution zu dem für dreimonatige Spareinlagen üblichen Zinssatz angelegt sein und darf solange nicht angetastet werden, wie es nicht z.B. zu einem Mietausfall oder Reparaturen an der Wohnung kommt. Das bedeutet, dass das Geld auch dann sicher ist und abgehoben werden kann, wenn der Vermieter aus privaten oder beruflichen Gründen Kapitalbedarf hat.

Über Höhe der Zinserträge selbst entscheiden und Kautionskonto gegen Bürgschaft austauschen

Eine günstige und für beide Mietparteien attraktive Variante stellt eine Mietkautionsbürgschaft eines Kautionskassen-Anbieters wie kautel® dar. Die Kautionsbürgschaft ersetzt die Barkaution und ermöglicht so dem Mieter, über seine Barreserven selbst zu verfügen und sie nicht als Kaution für den Vermieter zu binden. Außerdem muss der Mieter sich im Streitfall nicht mit dem Vermieter in „angespannter Atmosphäre“ auseinandersetzen. Der Vermieter wiederum hat mit der Bürgschaftsurkunde – verbrieft – eine Person oder im Falle von kautel® sogar ein Unternehmen, dass im Schadenfall für den Mieter aufkommt. kautel® arbeitet mit renommierten Unternehmen, z.B. der R+V Allgemeine Versicherung AG zusammen und stellt so sicher, dass der Vermieter sich im Zweifel darauf verlassen kann, einen Schaden professionell abzuwickeln. Der Vermieter spart darüber hinaus bürokratischen Aufwand und muss nicht für einen oder mehrere Mieter seiner Immobilien Kautionskonten anlegen. Dennoch ist er vollständig gegen das Risiko eines Mietausfalls oder von erforderlichen Reparaturen seiner Wohnung abgesichert.

Auf Wunsch können Sie Ihre private oder gewerbliche Kaution sofort online berechnen. Sie haben auch die Möglichkeit erst einmal eine Gesprächsunterlage für ein Gespräch mit Ihren Vermieter zu erstellen. Die Erstellung des Vermieterbriefs ist völlig kostenlos und unverbindlich. Ihre Zufriedenheit ist unser höchstes Gebot, dies garantieren wir Ihnen. Das für Sie individuell erstellte Angebot soll Ihnen helfen Ihre Mietkaution ohne Bargeld zu hinterlegen.

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