0800 5288 3533

Mietsicherheit

Glossar zur Mietkaution

Die Stellung der Mietsicherheit ist vom Gesetzgeber definiert

Im Mietrecht ist es vorgesehen, dass der Vermieter für die Überlassung einer Wohnung von einem Mieter eine Mietsicherheit verlangen kann. Diese Mietsicherheit wird üblicherweise als Kaution bezeichnet.

Die Mietsicherheit (Mietkaution) ist in der Höhe klar vom Gesetzgeber begrenzt

In welcher Form eine Mietsicherheit gestellt wird und welche Kautionshöhe maßgeblich ist, legen die beteiligten Parteien im Mietvertrag fest. Dabei darf bei privaten Mietverhältnissen vom Vermieter eine Kaution maximal in Höhe von drei Monatskaltmieten verlangt werden. Die Mietkaution muss sodann getrennt von anderem Vermögen des Vermieters zugunsten des Mieters angelegt und die Zinserträge dem Mietkautionskonto gutgeschrieben werden. Bis zur Beendigung des Mietverhältnisses darf dann das Geld weder vom Vermieter noch vom Mieter in Anspruch genommen werden. Erst mit der Abnahme der Wohnung und der Freigabe des Vermieters kann der Mieter wieder über sein Geld verfügen. Als Mieter sollte man unbedingt darauf achten, dass die maximale Kautionshöhe von drei Monatskaltmieten nicht überschritten wird. Praktisch kann das vorkommen, wenn ein Vermieter von einem Mieter neben einer Barkaution noch eine Bürgschaft verlangt. Die Kautionsbürgschaft ist jedoch wie eine Barkaution als Mietsicherheit anzusehen und daher dürfen beide Kautionsformen zusammen drei Nettomonatskaltmieten nicht übersteigen.

Die Barkaution als traditionelles Modell mit klaren Vor- und Nachteilen – zeitgemäß ist Abschluss einer kautel® Kautionsbürgschaft

In der Vergangenheit war es üblich beim Vermieter eine Barkaution zu hinterlegen. Diese Form der Mietsicherheit wird in jüngerer Zeit immer stärker von Kautionsbürgschaften abgelöst. Kautionsbürgschaften oder –versicherungen von Anbietern wie kautel® verschaffen Mietern und Vermietern Vorteile und erfreuen sich deswegen zunehmender Beliebtheit. Bei einer Kautions-Bürgschaft tritt im Schadenfall ein Bürge für den Mieter ein und verpflichtet sich, für Mietschäden oder bei Mietausfall für die Unkosten aufzukommen. Als Bürge kommt grundsätzlich jeder in Frage, der bereit und willig ist, für den Mieter im Zweifel eine Zahlungsverpflichtung zu übernehmen. Das kann sowohl eine Bank, eine Versicherung, ein Freund oder ein Verwandter sein. Im Fall einer – auch in der Praxis anzutreffenden – Bankbürgschaft muss der Mieter sich vergegenwärtigen, dass nicht nur seine Bonität geprüft, sondern mit Übernahme der Bankbürgschaft auch seine Kreditlinie reduziert wird. Im privaten Umfeld kann es gegebenenfalls schwierig sein, überhaupt jemanden zu finden, der eine Bürgschaft übernehmen will. Daher vertrauen immer mehr Mieter und Vermieter Anbietern wie kautel®, einer Kautionskasse und einem Experten in der Vermittlung von Kautionsbürgschaften. Zusammen mit starken Partnern wie der R+V Allgemeine Versicherung AG stellt kautel® sicher, dass Mieter ihre finanzielle Flexibilität behalten und Vermieter weniger mit Verwaltungsarbeiten aufgehalten werden.

Auf Wunsch können Sie Ihre private oder gewerbliche Kaution sofort online berechnen. Sie haben auch die Möglichkeit erst einmal eine Gesprächsunterlage für ein Gespräch mit Ihren Vermieter zu erstellen. Die Erstellung des Vermieterbriefs ist völlig kostenlos und unverbindlich. Ihre Zufriedenheit ist unser höchstes Gebot, dies garantieren wir Ihnen. Das für Sie individuell erstellte Angebot soll Ihnen helfen Ihre Mietkaution ohne Bargeld zu hinterlegen.

Premium Partner

© 2020 kautel.de Ein Angebot der cresult GmbH. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.

Akzeptierte
Zahlungsarten