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Schaden melden

Melden Sie uns jetzt Ihren Kautionsschaden

Sollte doch einmal etwas schief gehen

Dann leistet die R+V einen wertvollen Service für Mieter und Vermieter. Nachdem die Schadenmeldung durch den Vermieter eingegangen ist, wird der Sachverhalt einer unabhängigen Prüfung unterzogen. Die R+V zahlt in allen Fällen von plausiblen Ansprüchen umgehend den Schadenbetrag bis zur vollen Kautionshöhe aus. Der Vorteil für beide Seiten ist hierbei, dass die ausgezahlte Kautionssumme vom Vermieter dann sicher für die Begleichung des Kautionssschadens verwendet werden kann. Der Mieter wird umgehend über die Einstandspflicht informiert. Beide Seiten partizipieren so von einer eindeutigen Sachverhaltseinschätzung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen entsprechend § 551 BGB. Im gewerblichen Umfang sind die Leistungen im Bürgschaftsvertrag geregelt. Der Mieter ist gegenüber der R+V für berechtigte Kautionsleistungen zur Zahlung verpflichtet.

Als Vermieter nutzen Sie bitte den Download-Service unter "Schadenmeldung". Sie erhalten ein editierbares PDF-Formular als Telefax oder Briefvorlage an die R+V Versicherung. Bitte beachten Sie auch die unten stehenden Informationen.

Im Schadenfall

  • Im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei der R+V Versicherung
  • Die R+V prüft und leistet bei berechtigten Ansprüchen an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme
  • Der Mieter ist zur Rückzahlung der von R+V gezahlten Beträge verpflichtet

Im Schadenfall wendet sich der Vermieter an die R+V

Beispiel für einen Leistungsfall

Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung macht der Vermieter einen Anspruch wegen Schäden, die der Mieter verursacht hat, geltend. Zwecks Regulierung meldet er sich direkt bei der R+V. Die R+V informiert den Mieter über die Inanspruchnahme der Bürgschaft. Beseitigt er die angemahnten Schäden nicht, leistet R+V an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Grenze von drei Monatskaltmieten). Im Anschluss daran ist der Mieter zur Erstattung der von R+V gezahlten Beträge verpflichtet. Er kann die Kaution anschließend von seinem Vermieter zurückfordern.

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