Der bisherige Vermieter kann Ihre Kaution im Falle des Auszugs zunächst zurückhalten. Vermieter haben nicht die Verpflichtung, eine gezahlte Kautionsleistung für privaten Wohnraum direkt im Falle des Auszuges zurückzuzahlen.
Eine Kaution, also eine Sicherheitsleistung, wird besonders im Mietmarkt verwendet. Als Mietkaution ist sie jedoch nicht nur in privaten Mietverhältnissen, sondern auch bei der Miete von gewerblichen Objekten vorzufinden.
Eine Kaution ist eine Leistung „zur Sicherheit“. Das bedeutet nach dem Gesetz, dass für einen definierten Sachverhalt (regelmäßig aufgrund eines Gesetzes oder einer vertraglichen Vereinbarung) eine Sicherheit zu erbringen ist.
Bei einer Bankbürgschaft verspricht eine Bank für einen vorher vertraglich vereinbarten Fall für einen Dritten in Leistung zu treten. Es handelt sich in der Regel um ein Zahlungsversprechen, welches auch „Bankaval“ genannt wird.