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Glossar zur Mietkaution

Glossar zur Mietkaution

Es können bei der Beschreibung der Kautionsbürgschaft, aber auch in den Mietverträgen immer wieder für Sie neue Begriffe enthalten sein. Wir bemühen uns stets um eine verständliche Formulierung aller Informationen in unseren Unterlagen, dennoch lassen sich nicht immer erklärungbedürftige Begriffe verhindern.

Wir möchten Ihnen helfen, unser Serviceangebot sowie die Vertragsinhalte besser verstehen zu können. Bitte nutzen Sie unser umfassendes Glossar, um offene Fragen zu klären und um die Zusammenhänge besser verstehen zu können. Im Zweifelsfall rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihren Anruf.

Rückzahlung Mietkaution

In einem Mietverhältnis vereinbaren Vermieter und Mieter regelmäßig eine Mietkaution. Sie darf drei Nettomonatskaltmieten nicht übersteigen und kann in unterschiedlicher Form erbracht werden.

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