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Betriebliche Haftpflichtversicherungen

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Betriebsleiter freut sich nach einem Schaden über seine Haftpflichtversicherung

Gegen Sie als Betriebsinhaber oder Ihre Mitarbeiter erhebt jemand Schadenersatzansprüche. Dies kann im Rahmen der betriebs-/berufs- oder branchenüblichen Tätigkeiten passieren. Besser ist es, wenn Sie für diesen Fall vorgesorgt haben. Mit unseren Partnern sorgen wir einen optimalen Schutz für Ihren Betrieb. Ob Sie handeln, bauen, beraten oder eigene Erzeugnisse produzieren oder Dienstleistungen erbringen, wir haben die passende Lösung für Sie.

Unternehmerisches Risko begrenzen

 
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Handelsware und Erzeugnisse

 
Bäcker sortiert frische Brötchen in seinen Verkaufskorb
Brauche ich eine Betriebshaftpflicht?

Eine Betriebshaftpflicht sollte sofort mit der Anmeldung des Gewerbes zum Abschluss gebracht werden. Sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausführen, haften Sie in einigen Fällen mit Ihrem gesamten Vermögen.

Schnell ist innerhalb dieser Tätigkeit, durch eine Fahrlässigkeit, eine fremde Sache oder Person geschädigt. Die Folgen, den solch ein Schaden verursacht, können existenziell sein.

Die Haftung eines Betriebes bei einer berechtigten Forderung aus einem Schaden Dritter ist im BGB § 823 Absatz 1 und 2 geregelt. Daraus geht hervor, dass die Haftung eines Unternehmens unbegrenzt sein kann.

Aus diesem Grund ist eine Betriebshaftpflicht ein unverzichtbares Instrument, um dieses Risiko adäquat abzusichern. Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte auf die spezifischen Besonderheiten des Betriebes ausgerichtet sein.

Betriebliche Haftungsrisiken sind vielfältig. Bitte nutzen Sie die Option Angebot anfordern um einen individuellen Preis für Ihr Unternehmen zu erfahren. Unsere Experten fragen danach einige Eckdaten zu Ihrem Unternehmen ab und unterbreiten Ihnen ein günstiges Vergleichsangebot.

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