Handelsware und Erzeugnisse
Eine Betriebshaftpflicht sollte sofort mit der Anmeldung des Gewerbes zum Abschluss gebracht werden. Sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausführen, haften Sie in einigen Fällen mit Ihrem gesamten Vermögen.
Schnell ist innerhalb dieser Tätigkeit, durch eine Fahrlässigkeit, eine fremde Sache oder Person geschädigt. Die Folgen, den solch ein Schaden verursacht, können existenziell sein.
Die Haftung eines Betriebes bei einer berechtigten Forderung aus einem Schaden Dritter ist im BGB § 823 Absatz 1 und 2 geregelt. Daraus geht hervor, dass die Haftung eines Unternehmens unbegrenzt sein kann.
Aus diesem Grund ist eine Betriebshaftpflicht ein unverzichtbares Instrument, um dieses Risiko adäquat abzusichern. Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte auf die spezifischen Besonderheiten des Betriebes ausgerichtet sein.