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Mietkaution anlegen

Glossar zur Mietkaution

Mietkaution ist dem Wunsch des Mieters entsprechend anzulegen und Zinsen sind gutzuschreiben

Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gezahlte Mietkaution für den Mieter anzulegen. Allerdings ist es erforderlich, dass der Vermieter die Kaution getrennt von seinem sonstigen Vermögen anlegt. Zum Beispiel können dies ein Konto bei einem anderen Kreditinstitut oder ein Sparbuch sein. Sofern mit der Eröffnung eines Kontos oder einem Sparbuch Unkosten verbunden sind, sind diese von dem Mieter zu tragen. Umgekehrt profitiert der Mieter von den Zinsen, die dem Mietkautionskonto gutgeschrieben werden. Das angelegte Geld muss so verzinst werden, dass es dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich geltendem Zinssatz entspricht. Welche Anlageform der Mieter wählt (Sparbuch, Mietkautionskonto, Tagesgeldkonto…) bleibt ihm überlassen und muss vom Vermieter so eingerichtet werden. Wichtig für den Mieter ist, dass diese Zinsen dem Kautionskonto gutgeschrieben werden müssen und der Mieter einen Anspruch darauf hat. Wie bei anderen Kapitalanlage auch, hat der Mieter allerdings die Pflicht, Zinsen ggfs. zu versteuern oder sich entsprechend seinen Verhältnissen davon freistellen zu lassen. Der zurzeit geltende Zinssatz ist auf Sparbüchern oder Bankkonten (sog. „Kautionskonten“) minimal, was der derzeitigen Niedrigzinsphase geschuldet ist. Daher lohnt es sich für viele Mieter nicht, ihr Geld auf einem Mietkautionskonto oder einem Mietkautionssparbuch anzulegen.

Unabhängigkeit für den Mieter und Zahlungsverpflichtung des Bürgen für den Vermieter

Alternativ und sowohl für Vermieter und Mieter vorteilhaft ist eine Mietkautionsbürgschaft einer Kautionskasse wie kautel®. Für den Mieter lohnt es sich, denn er bindet nicht sein ganzes Bargeld oder sein Kapital auf einem verpfändeten Kautionskonto. Stattdessen schließt er bei einem Anbieter wie kautel® eine Kautionsbürgschaft ab und kann sein Geld so verwenden, wie es ihm beliebt. Darüber ergibt sich für ihn den Vorteil, dass er sich im Schadenfall nicht kümmern muss, sondern der Schaden von einem kautel®-Partner, wie z.B. der R+V Allgemeine Versicherung AG fachmännisch reguliert wird. Der Vermieter ist seinerseits im Vorteil, weil er sich bei der Wohnungsabnahme – im Schadenfall ggfs. in einem schwierigen emotionalen Verhältnis – nicht an den Mieter, sondern an einen kautel®-Partner wenden kann und dieser seinen Schaden regelt. Aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung ist dem Vermieter garantiert, dass der Bürge im vereinbarten Bürgschaftsfall für den Mieter verbindlich eintritt. Überdies muss sich der Vermieter nicht um die Anlage der Barkaution und damit die Einrichtung eines Mietkautionskontos oder eines Sparbuches kümmern.

Auf Wunsch können Sie Ihre private oder gewerbliche Kaution sofort online berechnen. Sie haben auch die Möglichkeit erst einmal eine Gesprächsunterlage für ein Gespräch mit Ihren Vermieter zu erstellen. Die Erstellung des Vermieterbriefs ist völlig kostenlos und unverbindlich. Ihre Zufriedenheit ist unser höchstes Gebot, dies garantieren wir Ihnen. Das für Sie individuell erstellte Angebot soll Ihnen helfen Ihre Mietkaution ohne Bargeld zu hinterlegen.

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