Gegen Sie als Betriebsinhaber oder Ihre Mitarbeiter erhebt jemand Schadenersatzansprüche. Dies kann im Rahmen der betriebs-/berufs- oder branchenüblichen Tätigkeiten passieren. Besser ist es, wenn Sie für diesen Fall vorgesorgt haben. Mit unseren Partnern sorgen wir einen optimalen Schutz für Ihren Betrieb. Ob Sie handeln, bauen, beraten oder eigene Erzeugnisse produzieren oder Dienstleistungen erbringen, wir haben die passende Lösung für Sie.
Handelsware und Erzeugnisse
Eine Betriebshaftpflicht sollte sofort mit der Anmeldung des Gewerbes zum Abschluss gebracht werden. Sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausführen, haften Sie in einigen Fällen mit Ihrem gesamten Vermögen.
Schnell ist innerhalb dieser Tätigkeit, durch eine Fahrlässigkeit, eine fremde Sache oder Person geschädigt. Die Folgen, den solch ein Schaden verursacht, können existenziell sein.
Die Haftung eines Betriebes bei einer berechtigten Forderung aus einem Schaden Dritter ist im BGB § 823 Absatz 1 und 2 geregelt. Daraus geht hervor, dass die Haftung eines Unternehmens unbegrenzt sein kann.
Aus diesem Grund ist eine Betriebshaftpflicht ein unverzichtbares Instrument, um dieses Risiko adäquat abzusichern. Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte auf die spezifischen Besonderheiten des Betriebes ausgerichtet sein.
Dienstleistungen
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen, unabhängig ihrer Größe, vor Schadensersatzansprüchen Dritter Personen in Bezug auf einen Sach- und Personenschaden. Reine Vermögensschäden sind im Versicherungsschutz nicht enthalten.
Im Schadensfall prüft der Versicherer die Pflicht zum Schadensersatz. Sind diese Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer unberechtigt,wehrt die Versicherung die unberechtigten Schadensansprüche ab.
Dies geschieht sogar notfalls bis zum Gericht. Auch hier werden die Kosten des Anwalts und Gerichts von der Betriebshaftpflicht übernommen.
Sach- und Personenschaden
Als Schaden an einer Person gilt eine Schädigung, die die körperliche Unversehrtheit einer natürlichen Person beeinträchtigt. Dies beinhaltet insbesondere die Fälle Tod, Verletzung und gesundheitliche Schädigung.
Zusätzlich übernehmen die Betriebshaftpflichtversicherungen auch Sachschäden.
Beratung und Konstruktion
Als Schäden an einer Sache gelten alle Beschädigungen, die die Brauchbarkeit der Sache mindern. Neben der Beschädigung zählt dazu auch die Vernichtung und Folgeschaden.
Schutz bei Umweltschäden mit der Umwelthaftpflichtversicherung
Der Umweltschaden ist eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, der Gewässer und des Bodens. Eine Umwelthaftpflicht-Basisversicherung kann nur einen minimalen Schutz bieten. Gerade in Branchen, wie die des Baus, sollte man darauf achten, dass Heizöltanks, Kleingebinde, Öle,
Benzin und Diesel in Arbeitsmaschinen in der Police aufgeführt sind.
Vermögensschäden
Viele beratende Berufe einer Branche benötigen eine Absicherung, die einen echten Vermögensschaden in der Police hat. Dies kann mit einer Berufshaftpflicht oder einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung passieren.
Berufshaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und diese Versicherung sollten alle Architekten, Bauingenieure, Ärzte, Mediziner, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besitzen.
Betriebliche Haftungsrisiken sind vielfältig. Bitte nutzen Sie die Option Angebot anfordern um einen individuellen Preis für Ihr Unternehmen zu erfahren. Unsere Experten fragen danach einige Eckdaten zu Ihrem Unternehmen ab und unterbreiten Ihnen ein günstiges Vergleichsangebot.