Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Produkten und Antworten auf alle Fragen "rund um die Mietkaution".
Informationen und Wissenswertes zu den Abläufen bei der Beantragung.
Einzelheiten zu den Vertragskonditionen und dem Leistungsfall sowie Informationen zur Beendigung des Bürgschaftsvertrags.
Die kautel Mietkaution im Überblick
Bürge ist die renommierte R+V Versicherung.
- Mietkautionsbürgschaften von 400 bis 15.000 Euro möglich (maximal 3 Monatskaltmieten)
- Günstiger Jahresbeitrag: nur 4,7% der vereinbarten Kautionssumme (mindestens 50 Euro)
- Keine zusätzlichen Gebühren für Abschluss und Kontoführung; keine Versicherungsteuer
- Mietkautionsbürgschaften von 4.000 bis 10.000.000 Euro möglich
- Ab 15.000 Euro Kautionssumme bieten wir einen bonitätsabhängigen Beitragssatz von 2,62% - 8,75% an. Bitte wählen Sie hierfür die Option "Anfrage erstellen".
- Im Standardtarif bis 10.000 Euro Kautionshöhe bieten wir einen festen Beitragssatz von 4,5% bzw. 8,00% der vereinbarten Kautionssumme (mindestens 250 Euro) an.
- Für Existenzgründer mit bis zu 20.000 Euro Kautionshöhe beträgt der Beitragssatz 8,7 % der vereinbarten Kautionssumme (mindestens 250 Euro)
- Bis zu 20.000 Euro Kautionshöhe ohne zusätzliche Sicherheiten
- Individuelle Bürgschaftstexte können vereinbart werden
- Keine zusätzlichen Gebühren für Abschluss und Kontoführung; keine Versicherungsteuer
Und so funktioniert's
- Der Mieter beantragt die MietkautionsBürgschaft bei kautel
- R+V stellt eine Mietkautionsbürgschaft aus
- Der Mieter übergibt die Bürgschaft an den Vermieter als Sicherheit für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag
- Ist das Mietverhältnis beendet, verlangt der Mieter die Bürgschaft von seinem Vermieter zurück und sendet diese an R+V
- Der Vertrag wird beendet; zuviel gezahlte Beiträge werden dem Mieter auf den Tag genau erstattet
Im Schadenfall
- Im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei der R+V Versicherung
- Die R+V prüft und leistet bei berechtigten Ansprüchen an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme
- Der Mieter ist zur Rückzahlung der von R+V gezahlten Beträge verpflichtet
Vorteile für Mieter
Die Mietkaution muss nicht in bar gestellt werden
Günstiger JahresbeitragAuch eine hohe Kaution ist machbar
Keine DoppelbelastungWenn Sie die Mietkaution für die alte Wohnung noch nicht zurückerhalten haben und schon eine Mietkaution für die neue Wohnung stellen müssen
Günstige Alternativezur teuren Finanzierung der Mietkaution mittels Dispo- oder Ratenkredit
Keine MindestvertragslaufzeitDer Vertrag wird nach Rückgabe der Bürgschaft an R+V auf den Tag genau abgerechnet
RückgabegarantieBeitragsfreie Rückgabe der Bürgschaft innerhalb des ersten Monats nach Ausstellung möglich, wenn der Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert
Vorteile für Vermieter
für die Abrechnung des hinterlegten Kautionssparbuchs
Keine GebührenFür die Ausstellung der Bürgschaft berechnet R+V dem Vermieter keinen Cent
Sicherheit ab dem ersten TagDie Bürgschaft steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung - Teilzahlungen der Mietkaution sind nicht mehr möglich
Maximale SicherheitWegen des günstigen Jahresbeitrags kann der Mieter die gesetzlich zulässigen drei Monatskaltmieten Kaution einfacher stellen
Schnelle NeuvermietungDa die finanziellen Hürden durch die MietkautionsBürgschaft für Mieter beim Umzug sinken
RechtssicherheitMit der MietkautionsBürgschaft sind alle gesetzlichen Anforderungen zur Mietkaution erfüllt
Über 50 Jahre ErfahrungDie R+V Versicherung ist als zuverlässiger und anerkannter Bürge seit über 50 Jahren tätig
Konditionen für Privatkunden
- Der Jahresbeitrag beträgt 4,7% der vereinbarten Kautionssumme, mindestens 50 Euro
- R+V übernimmt MietkautionsBürgschaften von 400 Euro bis 15.000 Euro
- Keine weiteren Gebühren und Kosten für Abschluss und Kontoführung
- Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist von der gesetzlichen Versicherungsteuer befreit
- Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten
- Keine Mindestvertragslaufzeit - der Vertrag kann jederzeit mit Rückgabe der Bürgschaft gekündigt werden; zuviel gezahlte Beiträge werden dem Mieter auf den Tag genau erstattet
- Die R+V übernimmt Bürgschaften für Mietkautionen bis zur gesetzlich zulässigen Grenze von drei Monatskaltmieten( § 551 Absatz 1 BGB)
Höhe der Mietkaution | Beitragssatz | Jahresbeitrag |
---|---|---|
1.500 Euro | x 4,7% | 70,50 Euro |
1.800 Euro | x 4,7% | 84,60 Euro |
2.100 Euro | x 4,7% | 98,70 Euro |
Voraussetzungen für den Abschluss
- Die R+V-Mietkautionsbürgschaft wird für privat genutzten Wohnraum durch einen Verbraucher beantragt.
- Das Mietobjekt liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Mieter erteilt sein Einverständnis zur Prüfung seiner Bonität. Die Prüfung der Bonität führt zu einem positiven Ergebnis.
- Der Vermieter ist mit der Entgegennahme einer Bürgschaft als Mietkaution einverstanden.
- Der Vermieter ist mit der Entgegennahme einer Bürgschaft als Mietkaution einverstanden.
- Der Mietvertrag ist unbefristet oder die Mietdauer beträgt bei befristeten Mietverhältnissen noch mindestens weitere 18 Monate ab Ausstellung der Bürgschaft.
- Die Mietkautionsbürgschaft kann nicht für Dritte (z.B. Freunde oder Verwandte) beantragt werden.
- Die Mietkaution, und damit die Höhe der Bürgschaft, entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, die Mietsicherheit ist entsprechend § 551 Absatz 1 BGB auf maximal das Dreifache der zu Beginn des Mietverhältnisses auf einen Monat entfallenden Miete - ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten - beschränkt (= 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten).
- Die Mietkaution beträgt mindestens 400 Euro und höchstens 15.000 Euro.
Beendingung der Kautionsbürgschaft
- Die Bürgschaft kann jederzeit im Original an R+V zurückgegeben werden.
- Mit Übergabe der Bürgschaft an R+V wird der Vertrag beendet; der Beitrag wird auf den Tag genau abgerechnet.
- Wenn die Originalurkunde innerhalb eines Monats ab Ausstellungsdatum an R+V zurückgegeben wird, wird der gezahlte Beitrag vollständig erstattet.
- Der Mieter fordert die Bürgschaft von seinem Vermieter zurück und sendet diese mit einem Kündigungsschreiben an R+V. Voraussetzung dafür ist, dass keine Ansprüche desVermieters aus dem Mietverhältnis bestehen.
- R+V beendet den Vertrag und rechnet den gezahlten Jahresbeitrag tagesgenau ab.
Beispiel für einen Leistungsfall
Auf Wunsch können Sie sofort online beantragen. Sie haben auch die Möglichkeit, erst einmal eine Gesprächsunterlage für ein Gespräch mit Ihren Vermieter zu erstellen. Die Erstellung des Vermieterbriefs ist natürlich kostenlos und unverbindlich. Ihre Zufriedenheit ist unser höchstes Gebot, dies garantieren wir Ihnen. Der für Sie individuell erstellte Vermieterbrief soll Ihnen helfen, Ihre Chancen bei der kautionsfreien Anmietung zu erhöhen. Wir bieten Kautionen für Wohn- und Gewerbeobjekte auch für Ihren Bedarf. Vergleichen Sie unsere Konditionen noch heute. kautel bietet faire Konditionen für Ihre Kaution, keine versteckten Kosten und einen freundlichen Service vom ersten Tag an. Mieten Sie einfach mit kautel, der cleveren Mietkaution.