kautel bietet Ihnen die Möglichkeit, die Anmietung von privatem Wohnraum ohne die übliche Stellung einer Mietkaution in bar durchzuführen. Wie funktioniert das?
Sie können sich auf kautel.de einen kostenlosen Vermieterbrief mit Informationen und Tipps für Ihren Vermieter erstellen. Und um direkt als seriöser Mieter auftreten zu können, erhalten Sie auch eine Annahmeerklärung für Ihre Bürgschaft. Das funktioniert bei der Neuvermietung und bei der Ablösung bereits gezahlter Mietkaution.
Vorteile für Mieter
Mit der modernen Kautionsbürgschaft kann die Mietkaution bequem durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt werden und Sie benötigen keine Barmittel.
Ihr finanzieller Spielraum ist auch im Interesse Ihres Vermieters.
Wohnraum, insbesondere in unseren Ballungsräumen, ist ein hochwertiges Gut und die Miete nimmt bereits oftmals einen grossen Teil des Einkommens in Anspruch.
- Kostenlose Erstellung der Vermieterunterlagen
- Keine Doppelbelastung – wenn Sie Ihre bisherige Kaution noch nicht zurück erhalten haben
- 100% garantierte Kautionsleistungen – durch die R+V Versicherung AG
Günstige Alternative - zur teuren Finanzierung mittels Dispo- oder Barkredit - Keine Mindestvertragslaufzeit – ihr Beitrag wird bei Auszug taggenau abgerechnet
Vorteile für Vermieter
Ein Gewinn für beide Parteien.
Bereits vor Mietbeginn prüft die R+V Versicherung Ihren Mieter im Rahmen der Annahmeprüfung zur Kautionsbürgschaft.
Hierbei stellt die Versicherung hohe Anforderungen an die geordneten finanziellen Verhältnisse Ihres zukünftigen Mieters.
- Kostenlose Annahmeprüfung – für geprüfte Mietkandidaten
- Weniger Verwaltung – keine Steuer- oder Zinsabrechnungen
- 100% garantierte Kautionsleistungen – durch die R+V Versicherung AG
- Mit der Mietkautionsbürgschaft sind alle gesetzlichen Anforderungen zur Mietkaution erfüllt
Rechtliches
Rechtlich sind Sie auf der sicheren Seite
Die moderne Kautions-Bürgschaft der R+V Versicherung bürgt im Rahmen der rechtlichen Regelungen für Kautionsleistungen, vergleichbar mit der Sicherheit eines klassischen Sparbuchs.
Die vertragliche Mietkaution wird als Kautionsbürgschaft entsprechend § 551 BGB von der R+V Versicherung bereitgestellt.
- Vor Mietbeginn oder an einem Wunschtermin erhalten Sie eine Bürgschaftsurkunde der R+V Versicherung als Sicherheitsleistung für Ihren Vermieter.
- Eventuelle Kautionsansprüche des Vermieters können dann, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde, direkt gegenüber der R+V Versicherung geltend gemacht werden.
- Die berechtigten Ansprüche des Vermieters aus einem eventuellem Kautionsfall werden für Sie erst mit der erfolgten Regulierung fällig.
Für den Mieter ist die Erstellung der Annahmeerklärung kostenlos. Nach Vertragsabschluss und Zugang der Bürgschafturkunde steht Ihnen der volle Schutz für alle Kautionsfälle wie Mietrückstand, Ausfall der Nebenkostenzahlung oder für Instandsetzungsarbeiten (sofern im Mietvertrag vereinbart) zur Verfügung.