Dienstleistungen
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen, unabhängig ihrer Größe, vor Schadensersatzansprüchen Dritter Personen in Bezug auf einen Sach- und Personenschaden. Reine Vermögensschäden sind im Versicherungsschutz nicht enthalten.
Im Schadensfall prüft der Versicherer die Pflicht zum Schadensersatz. Sind diese Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer unberechtigt,wehrt die Versicherung die unberechtigten Schadensansprüche ab.
Dies geschieht sogar notfalls bis zum Gericht. Auch hier werden die Kosten des Anwalts und Gerichts von der Betriebshaftpflicht übernommen.
Sach- und Personenschaden
Als Schaden an einer Person gilt eine Schädigung, die die körperliche Unversehrtheit einer natürlichen Person beeinträchtigt. Dies beinhaltet insbesondere die Fälle Tod, Verletzung und gesundheitliche Schädigung.
Zusätzlich übernehmen die Betriebshaftpflichtversicherungen auch Sachschäden.