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Im Schadenfall

  • Im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei der R+V Versicherung
  • Die R+V prüft und leistet bei berechtigten Ansprüchen an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme
  • Der Mieter ist zur Rückzahlung der von R+V gezahlten Beträge verpflichtet

Im Schadenfall wendet sich der Vermieter an die R+V

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