Im Schadenfall
- Im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei der R+V Versicherung
- Die R+V prüft und leistet bei berechtigten Ansprüchen an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme
- Der Mieter ist zur Rückzahlung der von R+V gezahlten Beträge verpflichtet