Voraussetzungen für den Abschluss
- Die R+V-Mietkautionsbürgschaft wird für privat genutzten Wohnraum durch einen Verbraucher beantragt.
- Das Mietobjekt liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Mieter erteilt sein Einverständnis zur Prüfung seiner Bonität. Die Prüfung der Bonität führt zu einem positiven Ergebnis.
- Der Vermieter ist mit der Entgegennahme einer Bürgschaft als Mietkaution einverstanden.
- Der Vermieter ist mit der Entgegennahme einer Bürgschaft als Mietkaution einverstanden.
- Der Mietvertrag ist unbefristet oder die Mietdauer beträgt bei befristeten Mietverhältnissen noch mindestens weitere 18 Monate ab Ausstellung der Bürgschaft.
- Die Mietkautionsbürgschaft kann nicht für Dritte (z.B. Freunde oder Verwandte) beantragt werden.
- Die Mietkaution, und damit die Höhe der Bürgschaft, entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, die Mietsicherheit ist entsprechend § 551 Absatz 1 BGB auf maximal das Dreifache der zu Beginn des Mietverhältnisses auf einen Monat entfallenden Miete - ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten - beschränkt (= 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten).
- Die Mietkaution beträgt mindestens 400 Euro und höchstens 15.000 Euro.