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Fragen & Antworten

Bitte nutzen Sie unseren kostenlosen Beratungsservice wenn Sie offene Fragen haben

Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Produkten und Antworten auf alle Fragen "rund um die Mietkaution".
Informationen und Wissenswertes zu den Abläufen bei der Beantragung.
Einzelheiten zu den Vertragskonditionen und dem Leistungsfall sowie Informationen zur Beendigung des Bürgschaftsvertrags.

Voraussetzungen für den Abschluss

  • Die R+V-Mietkautionsbürgschaft wird für privat genutzten Wohnraum durch einen Verbraucher beantragt.
  • Das Mietobjekt liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Der Mieter erteilt sein Einverständnis zur Prüfung seiner Bonität. Die Prüfung der Bonität führt zu einem positiven Ergebnis.
  • Der Vermieter ist mit der Entgegennahme einer Bürgschaft als Mietkaution einverstanden.
  • Der Vermieter ist mit der Entgegennahme einer Bürgschaft als Mietkaution einverstanden.
  • Der Mietvertrag ist unbefristet oder die Mietdauer beträgt bei befristeten Mietverhältnissen noch mindestens weitere 18 Monate ab Ausstellung der Bürgschaft.
  • Die Mietkautionsbürgschaft kann nicht für Dritte (z.B. Freunde oder Verwandte) beantragt werden.
  • Die Mietkaution, und damit die Höhe der Bürgschaft, entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, die Mietsicherheit ist entsprechend § 551 Absatz 1 BGB auf maximal das Dreifache der zu Beginn des Mietverhältnisses auf einen Monat entfallenden Miete - ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten - beschränkt (= 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten).
  • Die Mietkaution beträgt mindestens 400 Euro und höchstens 15.000 Euro.
 

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