Beendingung der Kautionsbürgschaft
- Die Bürgschaft kann jederzeit im Original an R+V zurückgegeben werden.
- Mit Übergabe der Bürgschaft an R+V wird der Vertrag beendet; der Beitrag wird auf den Tag genau abgerechnet.
- Wenn die Originalurkunde innerhalb eines Monats ab Ausstellungsdatum an R+V zurückgegeben wird, wird der gezahlte Beitrag vollständig erstattet.
- Der Mieter fordert die Bürgschaft von seinem Vermieter zurück und sendet diese mit einem Kündigungsschreiben an R+V. Voraussetzung dafür ist, dass keine Ansprüche desVermieters aus dem Mietverhältnis bestehen.
- R+V beendet den Vertrag und rechnet den gezahlten Jahresbeitrag tagesgenau ab.