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Fragen & Antworten

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Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Produkten und Antworten auf alle Fragen "rund um die Mietkaution".
Informationen und Wissenswertes zu den Abläufen bei der Beantragung.
Einzelheiten zu den Vertragskonditionen und dem Leistungsfall sowie Informationen zur Beendigung des Bürgschaftsvertrags.

Beispiel für einen Leistungsfall

Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung macht der Vermieter einen Anspruch wegen Schäden, die der Mieter verursacht hat, geltend. Zwecks Regulierung meldet er sich direkt bei R+V. R+V informiert den Mieter über die Inanspruchnahme der Bürgschaft. Beseitigt er die angemahnten Schäden nicht, leistet R+V an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Grenze von drei Monatskaltmieten). Im Anschluss ist der Mieter zur Erstattung der von R+V gezahlten Beträge verpflichtet. Er kann die Kaution anschließend von seinem Vermieter zurückfordern.
 

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