Beispiel für einen Leistungsfall
Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung macht der Vermieter einen Anspruch wegen Schäden, die der Mieter verursacht hat, geltend. Zwecks Regulierung meldet er sich direkt bei R+V. R+V informiert den Mieter über die Inanspruchnahme der Bürgschaft. Beseitigt er die angemahnten Schäden nicht, leistet R+V an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Grenze von drei Monatskaltmieten). Im Anschluss ist der Mieter zur Erstattung der von R+V gezahlten Beträge verpflichtet. Er kann die Kaution anschließend von seinem Vermieter zurückfordern.