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Einzelheiten zu den Vertragskonditionen und dem Leistungsfall sowie Informationen zur Beendigung des Bürgschaftsvertrags.

  • Im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei kautel oder der Versicherung.
  • Die Württembergische prüft und leistet bei plausiblen Ansprüchen an den Vermieter bis zur vereinbarten Kautionssumme.
  • Der Mieter ist zur Rückzahlung der von der Württembergische Versicherung gezahlten Beträge verpflichtet.

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