- Im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei kautel oder der Versicherung.
- Die Württembergische prüft und leistet bei plausiblen Ansprüchen an den Vermieter bis zur vereinbarten Kautionssumme.
- Der Mieter ist zur Rückzahlung der von der Württembergische Versicherung gezahlten Beträge verpflichtet.
Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Produkten und Antworten auf alle Fragen "rund um die Mietkaution".
Informationen und Wissenswertes zu den Abläufen bei der Beantragung.
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