Sachschäden
Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden.
Zunächst prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.
Ist der Anspruch begründet, übernimmt sie:
- die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes
- der beschädigten Gegenstände
- die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel
- einen Nutzungsausfall
- bei verletzten Personen:
- Bergungskosten
- Behandlungskosten
- Verdienstausfall
- oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente