Personenschäden
Die Privathaftpflichtversicherung wehrt auch Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind.
Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Privathaftpflicht-Versicherer den Prozess und trägt die damit verbundenen Kosten.
Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.
- Im Straßenverkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Skater:
Jedes Jahr gibt es im Straßenverkehr viele Personen und Sachschäden. Verursacher sind oft Radfahrer, Fußgänger oder Skater. - Geschützt beim Sport und in der Freizeit: Wenn der Fußball im Schaufenster nebenan landet– oder wenn man beim Skifahren durch Leichtsinn oder Unvermögen einen anderen verletzt