Rechtliches
Rechtlich sind Sie auf der sicheren Seite
Die moderne Kautions-Bürgschaft der R+V Versicherung bürgt im Rahmen der rechtlichen Regelungen für Kautionsleistungen, vergleichbar mit der Sicherheit eines klassischen Sparbuchs.
Die vertragliche Mietkaution wird als Kautionsbürgschaft entsprechend § 551 BGB von der R+V Versicherung bereitgestellt.
- Vor Mietbeginn oder an einem Wunschtermin erhalten Sie eine Bürgschaftsurkunde der R+V Versicherung als Sicherheitsleistung für Ihren Vermieter.
- Eventuelle Kautionsansprüche des Vermieters können dann, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde, direkt gegenüber der R+V Versicherung geltend gemacht werden.
- Die berechtigten Ansprüche des Vermieters aus einem eventuellem Kautionsfall werden für Sie erst mit der erfolgten Regulierung fällig.