Rechtliches
Rechtlich auf der sicheren Seite
Die moderne Kautionsbürgschaft der R+V Versicherung bürgt im Rahmen der rechtlichen Regelungen für Kautionsleistungen, vergleichbar mit der Sicherheit eines klassischen Sparbuchs.
Die vertragliche Mietkaution wird als Kautionsbürgschaft entsprechend § 551 BGB von der R+V Versicherung bereitgestellt.
- Mit der ausgestellten Bürgschafts-Urkunde erhalten Sie im Kautionsfall Ihre Leistungen direkt von der Versicherung
- Bereits vor Vertragsbeginn prüft die R+V Versicherung Ihren Mieter im Rahmen der Annahmeprüfung zur Kautionsbürgschaft
- Hierbei stellt die Versicherung hohe Anforderungen an die geordneten finanziellen Verhältnisse Ihres zukünftigen Mieters.