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Ein Mietaval entspricht Mietbürgschaft der Bank

Von einem Mietaval spricht man im Immobilienmarkt dann, wenn eine Bank eine Mietbürgschaft übernimmt. Es stellt eine Variante zu den sonst vorherrschenden Mietsicherheiten wie Kautionssparbuch oder Barkaution dar, denn bei einem Mietaval verpflichtet sich die Bank (Bürgschaftsgeber) im vereinbarten Fall für den Bürgschaftsnehmer für dessen Verbindlichkeiten einzutreten. In einem Mietverhältnis verpflichtet sich also die Bank, für Mietausfall oder erforderliche Mängelbehebung einzutreten. Eine Bürgschaft für eine Kaution kann von einer Bank (Mietaval) oder von einer oder mehreren Personen übernommen werden.

Vermieter sehen Bankbürgschaften positiv, aber Vorsicht in der Praxis

Bankbürgschaften sind für Vermieter positiv und werden in der Regel gerne akzeptiert. Denn ein Kreditinstitut übernimmt keine Bürgschaft, ohne sich vorher von der Bonität desjenigen überzeugt zu haben, für den die Bank als Bürge eintreten soll. Der Mieter sollte bei einer Bürgschaft darauf achten, dass die vom Vermieter geforderte Mietkaution die zulässige Höhe von drei Monatsmieten nicht überschreitet. Das gilt unabhängig davon, ob als Bürge eine Bank, eine Versicherung, ein Freund oder Verwandter bürgt. In der Praxis kommt es vor, dass Vermieter neben einer Bürgschaft noch eine Barkaution verlangen. Das ist unzulässig und gilt für jeden privaten Mietvertrag – auch für einen Mietaval. Darauf sollte der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages achten.

Transparent, rechtskonform und liquide sein – mit der kautel® Mietkautionsbürgschaft

Alternativ zu einer aufwändigen Bonitätsprüfung bei einer Bank hat der Mieter die Möglichkeit, eine private Kautionsbürgschaft bei einer Kautionskasse abzuschließen. Mietkautionsbürgschaften wie die von kautel® können bequem, sicher und mit verlässlichen Partnern online über das Internet abgeschlossen werden. Im Rahmen eines einfachen, transparenten und rechtskonformen Prozesses schließt der Mieter die Kautionsbürgschaft online ab. Anschließend kann er frei entscheiden, ob die ausgefertigte Bürgschaftsurkunde an ihn selbst oder direkt an den Vermieter geschickt werden soll. Bei einer kautel® Kautions-Bürgschaft hat der Vermieter dadurch minimalen Aufwand und kann darauf vertrauen, dass er im Schadenfall die erforderlichen Zahlungen erhält. Dies wird ihm durch die R+V Allgemeine Versicherung AG garantiert. Der Mieter selbst muss sein Kapital nicht als Barkaution beim Vermieter hinterlegen, sondern kann sein Geld behalten und es nach Belieben, z.B. für die Ausstattung seiner neuen Wohnung investieren.

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