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Rückzahlung der Mietkaution und Regeln bei der Freigabe durch den Vermieter

In einem Mietverhältnis vereinbaren Vermieter und Mieter regelmäßig eine Mietkaution. Sie darf drei Nettomonatskaltmieten nicht übersteigen und kann in unterschiedlicher Form erbracht werden.

Mit Beendigung des Mietverhältnisses wird die Rückzahlung der Mietkaution fällig, jedoch..

Mit Blick auf die Rückzahlung der Mietkaution ist für beide Parteien die Beendigung des Mietverhältnisses von Interesse. Denn der Mieter hat ein großes Interesse daran, seine hinterlegte Mietkaution zurück zu erhalten, wohingegen der Vermieter sicherstellen will, dass seine überlassene Mietsache ordnungsgemäß, d.h. vertragsgemäß genutzt worden ist und die eventuellen nachzahlung auf Nebenkosten gedeckt sind. Die Übergabe und die Feststellungen im Übergabeprotokoll sind also für beide Seiten von besonderem Interesse.

Bei Mietern können im Falle von Steitigkeiten mit dem alten Vermieter leicht finanzielle Engpässe entstehen

Nun muss der Vermieter die hinterlegte Mietsicherheit aber erst dann freigeben, wenn beide Seiten sich verständigt haben, dass die Wohnung ordnungsgemäß geräumt, instandgesetzt und ggfs. kleinere notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt worden sind. Das kann im Einzelfall lange dauern und mitunter unangenehme Diskussionen für beide Seiten bedeuten. Verschärft kann sich die Situation, wenn der Vermieter auf die folgende Nebenkostenabrechnung wartet und die Freigabe der Mietkaution solange nicht erteilt, bis er die Nebenkostenabrechnung geprüft hat.

Doppelte Mietkaution als finanzielle Belastung für den Mieter

Für den Mieter kann das mit teils sehr großen finanziellen Nachteilen verbunden sein. Hat er z.B. bereits eine neue Wohnung gefunden, die er mieten möchte, so wird auch dort regelmäßig wieder eine Mietkaution fällig. Zieht er zusätzlich in eine Stadt, wo Wohnungen zum überwiegenden Teil durch Makler vermittelt werden, so hat er zusätzlich eine Maklercourtage zu zahlen. Besonders nachteilig wirken sich solche Szenarien für Menschen aus, die beruflich häufig umziehen müssen. Sie können dadurch gezwungen sein, teure Kredite aufzunehmen, um das Stellen von Mietsicherheiten zu finanzieren.

Schlanke Prozesse und attraktive Produkte der kautel® Kautionskasse

Alternativ können sich Mieter an eine Kautionskasse wie kautel® wenden. Sie verfügen über ein ausgereiftes Produktportfolio und bieten zur Lösung von finanziellen Engpässen Kautionsbürgschaften an, bei denen ein Bürge Verpflichtungen des Mieters übernimmt. So eine Kautions-Bürgschaft übernehmen Anbieter wie kautel® sowohl direkt zu Beginn eines Mietverhältnisses als auch dann, wenn bereits eine Barkaution beim Vermieter hinterlegt worden ist. Bei einer Kautionskasse kann man dann eine Kautionsablösung abschließen. Kautel® verfügt beispielsweise über einen schlanken und effizienten Prozess und eröffnet dem Mieter die Möglichkeit, die Kautionsbürgschaft online oder mobil abzuschließen. Während des Antragsprozesses wird die Bonität des Mieters geprüft am Ende die Bürgschaftsurkunde für den Vermieter ausgefertigt. Wahlweise kann der Mieter diese an sich oder direkt an den Vermieter schicken lassen. Der Mieter zahlt für die Kautionsbürgschaft nur einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe sich nach der Kautionshöhe richtet und dessen Beitrag er online im Voraus berechnen kann. Der Vermieter verfügt mit der Bürgschaftsurkunde nachweislich über die Sicherheit, dass im Schadenfall der Bürge eintritt und berechtigte finanzielle Nachteile ausgleicht.

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