Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Sie können als Unternehmer eine Sicherheit für vereinbarte, aber noch nicht gezahlte Vergütungen und möglicher Nebenforderungen (max. 10% des zu sichernden Vergütungsanspruchs), verlangen. Mit einer Sicherungsbürgschaft werden offene Ansprüche Ihres Unternehmens abgesichert und gleichzeitig wird hierdurch, Ihr Anspruch auf einen Leistungsschutz gemäß BGB § 650f erfüllt. Ihr Unternehmen bleibt so, zu jedem Zeitpunkt geschützt - Ihr Vorteil mit unseren Bauhandwerkersicherungsbürgschaften, denn diese sind bei wiederkehrendem Bedarf auch über die kostenoptimierte Lösung in einem Rahmenvertrag erhältlich.

Sicherungsbürgschaften für Bauhandwerker
- Absicherung offener Forderungen aus Werkverträgen
- Schutz für den Auftragnehmer
- Schafft Vertrauen in der Zusammenarbeit

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- Daten zum Werkvertrag eingeben
- Kostenindikation erhalten
- Einfach beantragen

Beratung zu Sicherungsbürgschaften
- Individuelle Beratung
- Persönlicher Service
- Sicherheit und Marktüberblick
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Unterlagen zur Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Kundeninformation Bürgschaften Bau+Technik
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Musterbürgschaft für die Bauhandwerkersicherung
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Musterbedingungen Einzelbürgschaft
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Erstinformationen des Versicherungsmaklers
Ergänzende Informationen zur Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Sollten Sie regelmäßig Bauhandwerkerbürgschaften benötigen, dann können Sie mit einem Rahmenvertrag für Baubetriebe Geld sparen und zukünftige Bürgschaften einfach online abrufen.
Bitte besuchen Sie auch unsere Informationsseite für Baubetriebe. Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrem Rahmenvertrag für Baubetriebe mit allen Angebotsdetails, denn mit einem Rahmenvertrag können bei Bedarf auch andere wichtige Standard-Baubürgschaften einfach online abgerufen werden.
Sicherheit für offene Forderungen gemäß BGB § 650f

Für welche Aufträge sind Sicherungsbürgschaften interessant?
Diese Bürgschaften sind ideal für gewerbliche Auftragnehmer, die Ihren Sicherheitsanspruch gemäß BGB 650f in Anspruch nehmen möchten.
Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, um ausführenden Betrieben die Sicherheit für einen Zahlungsausfall des Auftraggebers zu ermöglichen. Für den Auftragnehmer ist zu beachten, dass die Bürgschaft keinen Zahlungsschutz bei Leistungseinwänden des Auftraggebers bieten kann. Denn eine Bauhandwerkersicherungs-bürgschaft schützt die Rechte auf die Bezahlung berechtigter Forderungen.
Haftungslage bei der Bauhandwerker-Sicherung

Hintergründe zur Absicherung Ihrer Vorleistungen
Der Grund für einen Sicherheitsbedarf des Auftragnehmers ist, dass eine Werklohnforderung erst mit Abnahme des erstellten Werkes fällig wird. Der Auftragnehmer trägt demnach das Vorleistungsrisiko, sowie das volle Insolvenzrisiko für den Fall, dass der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/ -unwillig ist.
Die Kosten für den Leistungsschutz, also die Beiträge für die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, sind durch den Auftragnehmer zu tragen. Diese dürfen 2% p.a. des verbürgten Betrags nicht überschreiten. Sollte es wegen Einwänden bei der Bezahlung durch den Auftragnehmer zu einer verlängerten Bürgschaftslaufzeit kommen, dann gehen diese Kosten jedoch nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Schützt Ihre finanzielle Flexibilität
Sicherheit für Ihre geleisteten Arbeiten
Ausreichende Bonität des Vertragspartners
