Ausfallbürgschaften schützen vor finanziellem Schaden

Zahlungsausfälle verhindern und damit finanzielle Verluste vermeiden –
mit der Ausfallbürgschaft bleibt Ihr Unternehmen auch dann noch handlungsfähig, wenn Ihr Kunde unvorhersehbar nicht zahlt.

Ausfallbürgschaften
- Absicherung bei Zahlungsausfall durch den Kunden
- Speziell für individuelle und kostenintensive Fertigungen im Kundenauftrag
- Muss vor Auftragsausführung beantragt werden

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- Preisindikation erhalten
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Beratung zur Ausfallbürgschaft
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Unterlagen zur Ausfallbürgschaft
Ergänzende Informationen zur Ausfallbürgschaft
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Aktive Vorsorge gegen Zahlungsausfall

Für wen ist eine Ausfallbürgschaft interessant?
Eine Ausfallbürgschaft oder auch Delkredere genannt, ist eine Sonderform der klassischen Bürgschaft gemäß § 765 BGB. Der Bürge kann, im Falle einer Inanspruchnahme, die Forderung zunächst zurückhalten bis der Gläubiger einen Nachweis über die Leistungsunfähigkeit des Schuldners erbracht hat.
Dies erschwert den Zugang zum verbürgten Kapital für den Gläubiger erheblich. Daher eignen sich Ausfallbürgschaften nur als Option, mittels dessen ein Schaden im klaren und nachweisbaren Fall der Leistungsunfähigkeit des Schuldners vermieden werden kann. Jedoch kann in diesem Fall ein Leistungsausfall sicher vermieden werden.
Für alle Unternehmen, die hochwertige Auftragsarbeiten mit hohem Materialeinsatz und/oder individueller Fertigung für den speziellen Kundenauftrag erbringen.
Haftungslage bei Ausfallbürgschaften

Warum ist eine Ausfallbürgschaft sinnvoll?
Werden Rechnungen auch nach intensivem Mahnverfahren nicht beglichen, fehlen Ihrem Unternehmen die Einnahmen. Dies kann so weit führen, dass auch Ihre Geschäftstätigkeit stark negativ beeinflusst wird. Mit unserer Ausfallbürgschaft sichern Sie sich zuverlässig gegen Zahlungsausfall ab und bleiben so finanziell flexibel.
Sicherheit bereits vor Projektbeginn
Schutz vor Zahlungsausfall
Nachweis der Leistungsunfähigkeit benötigt
