Rückbaubürgschaften sichern Ihre vertraglichen Auflagen

Eine integraler Teil Ihrer Vertragserfüllung ist der Rückbau von Anlagen nach Erreichen der Nutzungsdauer, dann sind Sie hier richtig. Jedes Projekt ist individuell, ob aufgrund der genutzten Technolgie, der langen Nutzungsdauer oder den Rückbauauflagen der beteiligten Rechteinhaber. Wir helfen Ihnen gerne bei der individuellen Projektkonzeption.

Rückbaubürgschaft
- Absicherung von Rückbauverpflichtungen nach §35 BauGB
- Sichert Ihre Liquidität als Projektbetreiber
- Ersetzt andere Sicherheitsleistungen oder die Eintragung von Rechten
- Vertragsgerechte Bürgschaftslaufzeiten

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Beratung zur Rückbaubürgschaft
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Vorteile einer Rückbaubürgschaft

Für wen ist eine Rückbaubürgschaft interessant?
Diese Bürgschaftsart ist optimal für Betreiber von Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen oder Biogasanlagen.
Ausschlaggebend für die Gestaltung der Bürgschaft ist, bei einschlägigen Projekten die Laufzeit, da der Rückbau erst nach der geplanten Nutzungsdauer der Anlage ansteht.
Haftungslage bei Rückbauverpflichtungen

Warum ist eine Rückbaubürgschaft sinnvoll?
Die Baugenehmigung für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen oder Biogasanlagen ist nach §35 BauGB an eine Sicherungsleistung für den Rückbau nach der Nutzungsdauer gebunden.
Die betreibenden Unternehmen müssen bereits bei der Beantragung sicher stellen, dass die Beseitigung der Anlage nach der Nutzungsdauer finanziert werden kann. Unsere Rückbaubürgschaft ist eine liquiditätsschonende Alternative, bei der ein solventer Versicherungspartner die Garantie übernimmt und somit im Regelfall keine Kürzung der unternehmerischen Kreditlinie bei Ihrer Hausbank eintritt.
Projektspezifische Laufzeiten sind möglich
Langfristige Sicherheit durch solvente Bürgen
Kalkulierbare, jährliche Bürgschaftskosten
