Recycling- und Notifizierungsbürgschaft

Ein integraler Teil Ihrer Vertragserfüllung ist das Recycling bzw. die Entsorgung von Reststoffen?
Wir helfen Ihnen die gesetzlichen Verpflichtungen ohne Sicherheiten in Barmitteln zu erfüllen.
Gerne beraten wir Sie in allen Aspekten einer modernen Notifizierungsbürgschaft (auch Recyclingbürgschaft genannt).

Bürgschaften für die Notifizierung
- Sichern die vertragsmäßig übernommene Entsorgung von anfallenden Reststoffen ab
- Projektbezogene Lösungen und Rahmenvereinbarungen für spezialisierte Unternehmen
- Günstige Konditionen
- Einfach Angebot anfordern

Angebot anfordern
- Benötigte Summe eingeben
- Individuelles Konzept erhalten
- Einfache Beantragung

Beratung zur Recyclingbürgschaft
- Bei Fragen zum Konzept
- Bei bestehenden Bürgschaften
- Einfach individuell beraten lassen
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Unterlagen zur Notifizierungsbürgschaft
Kundeninformation gewerbliche Bürgschaften
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Muster für eine Notifizierungsbürgschaft
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Musterbedingungen Einzelbürgschaft
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Erstinformationen des Versicherungsmaklers
Unternehmerische Liquidität rechtzeitig planen
Sollten Sie weitere Informationen über Produkte für Ihr Liquiditätsmanagement benötigen, dann besuchen Sie bitte unsere Branchenseiten mit speziellen Angeboten für fast alle Wirtschaftsbereiche.
Vorteile einer Recyclingbürgschaft

Für wen ist eine Recyclingbürgschaft interessant?
Unsere Recyclingbürgschaft ist optimal für Unternehmen, die eine vertragsmäßig vereinbarte Verwertung von anfallenden Reststoffen gegenüber Ihrem Auftraggeber vorweisen müssen.
Denn, nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006, über die Verbringung von Abfällen, hat die notifizierende Person (Auftragnehmer der Entsorgung) für die Verbringung von Abfällen Sicherheit zu leisten.
Haftungslage bei einer Recyclingbürgschaft

Warum ist diese Bürgschaft sinnvoll?
Die ordnungsgemäße Entsorgung von anfallenden Reststoffen ist oft schwieriger als vermutet und kann im Zweifelsfall sehr teuer werden. Eine Recyclingbürgschaft sichert Ihre Auftraggeber gegen das Risiko Ihrer Insolvenz und einer Übernahme der Recyclingkosten zuverlässig ab.
Verbürgt werden, die Transportkosten, Kosten der Verwertung oder Beseitigung -einschließlich aller erforderlichen Verfahren- sowie Lagerkosten für 90 Tage. Dies spart vorsorgliche Sicherheitsabschläge und Sicherheiten in bar.
Kostengünstige Vorsorge
Leistungsschutz bei der Notifizierung
Vermeidet Sicherheitsleistungen in bar
