Privathaftpflicht - Dinge die einfach geschehen können
Eine Private Haftpflichtversicherung schützt Ihre Familie und Sie vor Schadenersatzansprüchen.
Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden.
Zunächst prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.

Personen und Sachschäden
Ist der Anspruch begründet, übernimmt Ihre Privathaftpflicht:
Die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes,
der beschädigten Gegenstände,
die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel:
Einen Nutzungsausfall.
Bei verletzten Personen:
Bergungskosten, Behandlungskosten, Verdienstausfall,
oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente.




Abwehr unberechtigter Forderungen
Die Privathaftpflichtversicherung wehrt auch Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Privathaftpflicht-Versicherer den Prozess und trägt die damit verbundenen Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.
Zur Berechnung

Was und wer ist geschützt?
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie. Im Straßenverkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Skater (Elektro-Scooter und Räder benötigen oftmals zusätzlich ein Versicherungs-Kennzeichen). Geschützt sind Sie auch beim Sport und in der Freizeit. Oder wenn Gefahren von der Wohnung ausgehen. Auch die aufsichtspflichtigen Eltern minderjähriger Kinder sind geschützt.
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