Zollbürgschaften als Sicherheit für Ihre Einfuhrabgaben

Als Unternehmer sind Sie, gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG, für die anfallenden Verbrauchsteuern, Luftverkehrsteuern und Einfuhrabgaben gegenüber dem zuständigen Zollamt haftbar. Dies gilt bei Handelsvorgängen im Zusammenhang mit Ihrer Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI), in Deutschland und der europäischen Union.

Absicherung von Einfuhrabgaben
- Unkomplizierte Hinterlegung der Referenzbeträge
- Für entstandene und noch entstehende Einfuhrabgaben
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Vorteile einer digitalen Bürgschaft für Einfuhrabgaben

Für wen sind Bürgschaften für Einfuhrabgaben interessant?
Diese Bürgschaften richten sich an die Unternehmen oder die durch ein Unternehmen vertretenen Auftraggeber, die Waren und Rohstoffe Importieren und hierdurch mit Verbrauchssteuern und Abgaben belegt werden. Dies gilt für bereits fällige und auch für noch kommende Einfuhrabgaben die von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erhoben werden.
Haftungslage bei fälligen Einfuhrabgaben

Warum Abgaben über eine digitale Bürgschaft absichern?
Der Vorteil einer digitalen Bürgschaftsversicherung ist, dass Sie weiterhin über alle unternehmerischen Wertguthaben verfügen können, da diese nicht als Sicherheit hinterlegt werden müssen.
Dies garantiert Ihnen eine erstklassige Liquidität bei gleichwertiger Absicherung der Forderungen. Eine digitale Bürgschaft kann zusätzlich die Durchlaufzeiten Ihres Zollvorgangs signifikant verbessern. Denn rechtzeitig bereitgestellt, liegt der Zollbehörde bei Bedarf jederzeit die benötigte Sicherheit für die Abfertigung vor.
Attraktive Konditionen
Digitaler Service und Rahmenvereinbarungen
Ausreichende Bonität des Unternehmens
