Bürgschaften bei der Arbeitnehmerentsendung

Ihre Auftraggeber können, im Falle einer Entsendung von Arbeitnehmern durch Ihr Unternehmen, z.B. gemäß § 14 AEntG und § 28e SGB IV, für die Einhaltung der Mindestlöhne und die korrekte Abführung der Lohnnebenkosten in Regress genommen werden. Mit einer Bürgschaft für die Arbeitnehmerentsendung schützen Sie Ihre Auftraggeber vor den finanziellen Folgen eines möglichen Regresses.

Absicherung bei der Arbeitnehmerentsendung
- Schutz des Auftraggebers vor Regress
- Für die professionelle Arbeitnehmerentsendung
- Als Einzelbürgschaft oder Projektbürgschaft gestaltbar

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- Ihr Angebot wird individuell erstellt

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Unterlagen zur Arbeitnehmerentsendebürgschaft
Ergänzungen zur Bürgschaft für die Arbeitnehmerentsendung
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Vorteile bei der Arbeitnehmerentsendung

Warum sind Bürgschaften bei der Arbeitnehmerentsendung sinnvoll?
Wenn Ihr Unternehmen für einen Auftraggeber tätig ist und aufgrund Ihrer Tätigkeiten vor Ort eine Haftung des Auftragnehmers besteht. Denn Auftraggeber können bei der Arbeitnehmerentsendung, über eine Inanspruchnahme nach § 14 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
(AEntG), § 28e Abs. 3a SGB IV, § 28e Abs. 3e SGB IV oder § 150 Abs. 3 SGB VII, in Regress genommen werden.
Mit einer Arbeitnehmerentsendebürgschaft bieten Sie Ihrem Auftraggeber Sicherheit, falls aus den vorgenannten Gründen ein Regress gegen Ihn geldend gemacht werden sollte.
Haftungslage bei der Arbeitnehmerentsendung

Warum sollten Sie Ihre Auftraggeber über eine Bürgschaft absichern?
Der Vorteil für Sie als Auftragnehmer ist, dass Sie Ihre Leistungen im Regelfall komplett fakturieren können und einen möglichen Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers nicht in Kauf nehmen müssen. Hierdurch stärken Sie Ihre betriebliche Liquidtät und Ihr Unternehmen kann flexibler agieren.
Einfache Absicherung Ihrer Projekte
Günstige Konditionen
Ausreichende Bonität des Auftragnehmers
