Eine Gewährleistungsbürgschaft sichert Ihre Liquidität

Mit unseren Gewährleistungsbürgschaften, können Sie den vollen Rechnungsbetrag inkl. Sicherheitseinbehalt gegenüber Ihrem Auftraggeber abrechnen und den Sicherheitsabschlag Ihres Auftraggeber, gemäß BGB oder VOB, über eine Bürgschaft absichern - gegen einen finanziellen Unternehmensengpass und für mehr Handlungsfreiheit Ihres Unternehmens.

Übersicht Gewährleistungsbürgschaften
- Absicherung von Mängelansprüchen gegenüber dem Auftraggeber
- Ermöglicht die volle Rechungsstellung inkl. Sicherheitseinbehalt
- Schützt Ihren Auftraggeber
- Erhält Ihre Liquidität

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Beratung zur Gewährleistungsbürgschaft
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Unterlagen zur Bürgschaft für die vertragliche Gewährleistung
Kundeninformation Bürgschaften Bau+Technik
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Musterbürgschaft für Gewährleistungen
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Musterbedingungen Rahmenvertrag
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Erstinformationen des Versicherungsmaklers
Ergänzende Informationen zur Gewährleistungsbürgschaft
Sollten Sie regelmäßig Gewährleistungsbürgschaften benötigen, dann können Sie mit einem Rahmenvertrag für Baubetriebe Geld sparen und zukünftige Bürgschaften einfach online abrufen.
Bitte besuchen Sie auch unsere Informationsseite für Baubetriebe. Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrem Rahmenvertrag für Baubetriebe mit allen Angebotsdetails, denn mit einem Rahmenvertrag können bei Bedarf auch andere wichtige Standard-Baubürgschaften einfach online abgerufen werden.
Gewährleistungsbürgschaft - Sicherheit für Ihre Kunden
Bei vielen Bauvorhaben, steht den Auftraggebern der Einbehalt eines Sicherheitsabschlags bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zu.
Wirtschaftlich macht es für viele Betriebe keinen Sinn, die Abschlußrechung erst mit dem Ablauf der Gewährleistungsfrist zu stellen. Daher kann der übliche Sicherheitsabschlag einfach durch eine moderne Bürgschaft ersetzt werden.

Für wen ist die Gewährleistungsbürgschaft?
Diese Bürgschaft ist ideal für jedes Bauunternehmen, auch Bauhandwerker, Bauträger, sowie Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus und des Garten- und Landschaftsbaus. In diesen Branchen werden oftmals Werkverträge auf Basis des BGB bzw. der VOB geschlossen. Bei diesen Verträgen steht den Auftraggebern oftmals ein Sicherheitsabschlag, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zu.
Haftungslage bei der Gewährleistungsbürgschaft

Warum ist diese Bürgschaft sinnvoll?
In der Regel hat der Auftraggeber bei entsprechender Vereinbarung die Möglichkeit 3-5% der Auftragssumme als Sicherheit z.B. für unsachgemäß ausführte Leistungen oder andere Mängel, einzubehalten. Üblich sind 5%.
Durch unsere Gewährleistungsbürgschaft kann der Sicherheitseinbehalt vom Auftragnehmer direkt abgerechnet werden. Ihr Auftraggeber ist mit seinen Ansprüchen aus der Mängelgewährleistung natürlich weiter verlässlich durch eine Bürgschaft abgesichert. Sie erhalten hierdurch Ihre geschäftliche Liquidität.
Vermeidung von Sicherheitsabschlägen
Volle Gewährleistung für Auftraggeber
Überschaubare Kosten und bequemes Handling
