Vorgehen im Schadenfall
Im Schadenfall stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite. Auf unserem Portal finden Sie die benötigten Unterlagen zur Erstmeldung eines Schadens. Bitte laden Sie sich die -für Ihr Produkt passende- Schadenmeldung herunter. Danach können Sie die Meldung Ihres Schadens vornehmen. Sie sind sich unsicher, bei der Auswahl der richtigen Unterlage? Unsere Experten unterstützen Sie bei der Schadenmeldung und Abwicklung. Sollten Sie Hilfe benötigen, dann setzen Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung.

Unterlagen für die Schadensmeldung
Nutzen Sie unsere Schadenformulare
Erfassen Sie den Schaden
Melden Sie uns den Schaden
Wir unterstützen Sie gerne
Bitte laden Sie zunächst das passende Schadenformular herunter.
Aktive Unterstützung im Schadenfall


Schadenfall Mietkaution
Beispiel für einen Leistungsfall
Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung macht der Vermieter einen Anspruch wegen Schäden, die der Mieter verursacht hat, geltend. Zwecks Regulierung meldet er sich bei Kautel oder direkt beim Versicherer. Der Versicherer informiert den Mieter über die Inanspruchnahme der Bürgschaft. Beseitigt er die angemahnten Schäden/Zahlungsversäumnisse nicht, leistet der Versicherer an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Grenze von drei Monatskaltmieten). Die Bürgschaft deckt alle gesetzlichen Forderungen des Vermieters, gemäß BGB § 551 ab. Im Anschluss an eine Zahlung ist der Mieter zur Erstattung der vom Versicherer gezahlten Beträge verpflichtet. Sollte der Mieter der Auffassung sein, daß die Kautionszahlung zu unrecht erfolgt ist, dann kann der Mieter die Kautionsbetrag anschließend von seinem Vermieter zurückfordern.
Im Schadenfall
- Meldet sich der Vermieter mit einer Schadenmeldung (siehe kautel / Unterlagen) bei der Versicherung
- Der Versicherer prüft und leistet bei berechtigten Ansprüchen an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme
- Der Mieter ist zur Rückzahlung der von Versicherer gezahlten Beträge verpflichtet
Schadenmeldung und -bearbeitung bei Privatkunden
Hierbei leistet der Versicherer einen wertvollen Service für private Mieter und Vermieter. Nachdem die Schadenmeldung durch den Vermieter eingegangen ist, wird der Sachverhalt einer unabhängigen Prüfung unterzogen. Der Versicherer zahlt -in allen Fällen von plausiblen Ansprüchen- umgehend den Schadenbetrag bis zur vollen Kautionshöhe aus. Der Vorteil für beide Seiten ist hierbei, dass die ausgezahlte Kautionssumme vom Vermieter dann sicher für die Begleichung des Kautionssschadens verwendet werden kann. Der Mieter wird umgehend über die Einstandspflicht informiert. Beide Seiten partizipieren so von einer eindeutigen Sachverhaltseinschätzung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen entsprechend § 551 BGB.
Schadenmeldung und -bearbeitung bei Gewerbekunden
Bei gewerblichen Bürgschaften sind die Leistungen im Bürgschaftsvertrag geregelt. Dies bedeutet oftmals, eine Zahlung ohne Prüfung des Bürgschaftsgebers, auf erstes Anfordern. Der Mieter ist gegenüber der Versicherung auch hier zur Rückzahlung berechtigte Kautionsleistungenverpflichtet.
Vermieter
Als Vermieter nutzen Sie bitte den Download-Service unter "Zu den Formularen". Sie erhalten dort ein editierbares PDF-Formular (Schadenmeldung) an die Versicherung. Bitte beachten Sie auch die oben stehenden Informationen.

Bürgschaften für Baubetriebe
Beispiel für einen Leistungsfall
Ihr Kunde beklagt vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen Mangel an der Bauausführung. Da es im Rahmen der gesetzlichen Nachbesserungsversuche nicht zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen ist, hat sich der Auftraggeber entschlossen die Leistungen aus der Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen.
Schadenmeldung und -bearbeitung bei Baubetrieben
Je nach Anbieter und Bürgschaftsart (auch Avalart genannt) bieten wir unterschiedliche Schadensmeldungen für die Bearbeitung Ihres Anliegens an. Im Regelfall deklarieren Sie mit der passenden Schadenerstmeldung die grundsätzlichen Basisinformationen zum Schadenfall. Je nach Schdenursache, können danach noch weitere Informationen bei Ihnen abgefragt werden.
Geschädigte
Eine Schadensmeldung sollte idealerweise, nach erfolgter Rücksprache zwischen dem Bürgschaftsgläubiger und dem Vertragspartner erfolgen. Natürlich kann die Schadensmeldung auch durch den Bürgschaftsgläubiger direkt erfolgen. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an, wenn Sie sich unsicher über die geeignete Vorgehensweise sind.

Sonstige Produkte und Bürgschaften
Beispiel für einen Leistungsfall
Noch während der Nutzungsdauer beantragt die Betreibergesellschaft eines Solarparks die Insolvenz. Da die Anlage auf einem gepachteten Grundstück betrieben wird und der Pächter die Pachtleistungen nicht mehr erbringen kann, fordert der Grundstückseigenmtümer den Rückbau der Anlage. Hierfür liegt Ihm eine Rückbaubürgschaft vor, die der Eingentümer nun geltend machen möchte.
Schadenmeldung und -bearbeitung bei sonstigen Produkten
Wie aus dem vorliegenden Beispiel ersichtlich ist, bedürfen gewerbliche Bürgschaften und Versicherungen auch indiviuellem Auskunftsbedarf im Schadenfall. Hierzu halten wir spezielle Schadensmeldungen für die unterschiedlichen Produktbedürfnisse vor. Wir ermitteln im Einzelfall die benötigten Informationen, damit sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Geschädigte zu Ihrem guten Recht kommen.
Geschädigte
Viele Bürgschaften lassen sich im Schdenfall, durch die einfache Vorlage der Bürgschaftsurkunde realisieren. Dies ist im Regelfall bei Bürgschaften "auf erstes Anfordern" möglich. Dennoch sind stets zusätzliche Auskünfte des Versicherungsnehmers notwendig, um die Haftungslage formal prüfen zu können. Daher bitten wir Sie als Kunden, in jedem Fall eine schriftliche Schadensmeldung zu Ihrem Vorgang bei uns einzureichen.