Immissionsschutzbürgschaften für Ihre Anlagen

Betriebliche Anlagen die besonders umweltrelevant sind unterliegen einer Genehmigungspflicht gemäß des BImSchG. Dies gilt für den Bau und die Errichtung ebenso, wie für die Modernisierung, Erweiterung und bei technischen und baulichen Änderungen. Bürgschaften gegenüber den Behörden sind regelmäßig Voraussetzung für eine Genehmigung der Anlage.

Bürgschaft gemäß BImSchG
- Angepasst an Ihren Genehmigungsantrag
- Individuelle Vertragsbestaltung
- Spezielle Bürgschaftstexte

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- Benötigte Summe eingeben
- Individuelles Angebot erhalten
- Einfache Beantragung

Beratung zur individuellen Bürgschaft
- Bei Fragen zum Konzept
- Bei bestehenden Bürgschaften
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Unterlagen zur Immissionsschutzbürgschaft
Kundeninformation gewerbliche Bürgschaften
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Musterbürgschaft für den Immissionsschutz
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Bürgschaften für umweltrelevante Anlagen

Für welche Betriebsarten ist die Bürgschaft relevant?
Für nachfolgende Anlagen werden regelmäßig Sicherheiten durch die Behörden, Gemeinden oder Landratsämter gefordert:
- Windkraftanlagen über 50 Meter Höhe
- Heiz-/Blockkraftwerke, Fernwärmeleitungen
- Chemische Anlagen
- Baustoffgewinnung und Bergbau
- Stahlerzeugung, Walzwerke und Gießereien
- Recycling- und Brecheranlagen
- Abfallsortierung und Behandlung
- Schrottplätze und Deponien
- Motorsport- und Schiess-/Beschussanlagen
Haftungslage bei Immissionsschutzbürgschaften

Warum ist eine Immissionbürgschaft sinnvoll?
Oftmals muss für die Erfüllung von Kundenaufträgen Material bestellt und bezahlt werden, welches bei den Kunden erst nach Projektfortschritt und mit zeitlicher Verzögerung abgerechnet werden kann. Auch im Handel erfolgt die Rekapitalisierung der angekauften Waren erst nach dem Verkauf.
Für die Genehmigung bestimmter, im BImSchG genannter Anlagen, ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Dies gilt für die Neuinstallation, aber auch für technische Veränderungen. Die Behörden verlangen regelmäßig Sicherheiten, als Voraussetzung für eine Betriebsgenehmigung. Mit einer Bürgschaft vermeiden Sie die Stellung von Sicherheiten in bar und die damit einhergehende Schwächung der unternehmerischen Liquidität. Anders als bei Bankbürgschaften üblich, verringert eine Versicherungsbürgschaft im Regelfall nicht den vorhandenen Kreditspielraum bei Ihrer Bank.
Voraussetzung für die behördliche Genehmigung
Günstige Konditionen
Ausreichende Bonität des Betreibers
