Bürgschaften und Liquiditätsprodukte für Bildungsbetriebe

Aktuelle Brancheninformationen für die Bildungswirtschaft

Nach der Transformationswirkung der Coronakrise ist die Bildungswirtschaft immer noch im Umbruch. Die vergangene Krise hat zu einer starken Verlagerung der Schulungsaktivitäten, hin zu E-Learning Systemen gebracht. Gleichzeitig hat der klassische Schulungsbetrieb in Präsenz stark durch die Krise gelitten.

Dies führt zu einem Veränderungsbedarf im Geschäftsmodell und auch bei der Geschäftsausstattung der Marktteilnehmer.

Während in der Pandemie die E-Learning Fähigkeiten aufgebaut und mit Investitionen erweitert werden mussten, stellen wir heute auch wieder einen verstärkten Trend zu Präsenzveranstaltungen fest. Insgesamt führt dies bei einigen Marktteilnehmer zu erheblichem Investitionsbedarf in neue Technik und auch neue Konzepte.

Aktuell können diese Investitionen nicht unmittelbar durch steigende Umsätze hinterlegt werden, wodurch ein vorausschauendes Finanzmanagement auch in den Bildungsbetrieben an Bedeutung gewinnt.

Finanzbarometer für Bildungsbetriebe

Die aktuelle geopolitische Lage und die damit einhergehenden hohen Verbrauchskosten wirken auch auf die Betriebe der Bildungswirtschaft.

Der durch eine voranschreitende Digitalisierung getriebene Bildungsbedarf maifestiert sich aktuell noch nicht durch steigende Umsätze, da sowohl Unternehmen als auch Privatleute sehr zurückhaltend investieren. Gleichzeitig steigen die Verbrauchskosten, die auch den Bildungsbetrieb stark belasten.

Aus den vorgenannten Gründen empfehlen wir auch Ihnen ein modernes Liquiditätsmanagement. Viele klassische Geschäftsvorfälle im Bildungsbetrieb lassen sich mit modernen Finanzprodukten absichern, die Ihren Kreditspielraum bei den Banken nicht belasten. Sprechen Sie jetzt mit unseren Spezialisten, um Ihre zukünftige Liquidität vorausschauend zu planen.

  • Der Bildungsbedarf ist nachhaltig hoch
  • Hoher Investitionsbedarf durch Digitalisierung
  • Zurückhaltender Konsum und steigende Kosten

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Ihr Unternehmen ist so individuell wie Ihr Geschäftsmodell -
wir haben die passenden Produkte für jede Risikostruktur, um auch bei äusseren Einflüssen jederzeit finanziell flexibel zu bleiben.

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Häufige Fragen

Egal ob Sie privat oder gewerblich mieten - wir haben die passenden Bürgschaften für jede Situation, um finanziell flexibel zu bleiben.

Die Mieter beantragen die Mietkautionsbürgschaft direkt online auf www.kautel.de. Der Versicherer stellt darauf hin eine Urkunde, die Mietkautionsbürgschaft, aus. Die Mieter übergeben die Bürgschaft an den Vermieter als Sicherheit für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Ist das Mietverhältnis beendet, verlangt der Mieter die Bürgschaft von seinem Vermieter zurück und sendet diese an den Versicherer. Der Vertrag wird dann beendet; zuviel gezahlte Beiträge werden dem Mieter auf den Tag genau erstattet. Es gibt keine Mindestvertragslaufszeit oder Kündigungsfrist. Die Rückgabe der Bürgschaft reicht aus um den Vertrag zu beenden.
Um eine Bürgschaft zu beantragen, muss zunächst der Vermieter der Kautionsstellung durch eine Bürgschaft zustimmen. Es muss ein gültiger Mietvertrag vorliegen. Wichtig ist außerdem, dass es sich bei Ihrem Mietverhältnis um ein deutsches Mietverhältnis handelt - das Mietobjekt muss sich also in Deutschland befinden. Der Antragssteller muss volljährig sein und über ein europäisches Konto verfügen. Bevor Ihr Antrag genehmigt werden kann, wird eine Bonitätsprüfung vorgenommen. Nur wenn diese positiv ausfällt, wird der Antrag bewilligt.
Der Versand der original Bürgschaftsurkunde erfolgt nach Antragsstellung und positiver Prüfung durch die Versicherung, auf dem Postweg.
Für die neue Wohnung wird eine neue Mitkautionsversicherung bei Kautel.de beantragt. Der alte Vermieter behält sich oftmals das Recht vor, die Mietsicherheit bis zur Abrechnung der Wohnnebenkosten einzubehalten. Bitte rechnen Sie mit einer Übergangszeit von 3 bis 6 Monaten, bis zur Freigabe der alten Mietbürgschaft. Nach Rückgabe der Mietbürgschaft durch den bisherigen Mieter, wird die Urkunde einfach an den Versicherer zurückgesendet, der den Vertrag dann beendet und Ihnen das eventuell vorhandene Beitragsguthaben erstattet. Bei Bürgschaften der R+V, die nach 2021 abgeschlossen wurde, kann die bisherige Bürgschaft einfach umgeschrieben werden und es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Denn beide Wohnungen sind bei diesen neuen Verträgen übergangsweise über eine Bürgschaft abgesichert.
Zu den FAQs
Sie benötigen einen gültigen Mietvertrag und die Gewerbeanmeldung oder den HR-Auszug. Wenn Ihr Unternehmen bei der Creditreform gelistet ist, kann dies von Vorteil sein, da eine Bontitätsprüfung erfolgt. Je höher die Kautionssumme, desto wahrscheinlicher ist es, dass weitere Unterlagen von der Versicherung angefordert werden. So beispielsweise bei bestehenden Unternehmen letzte Jahresabschlüsse oder eine GuV ( Gewinn und Verlustrechnung) - Existenzgründer reichen zunächst die Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Mietvertrages ein.
Die Vertragslaufzeit bei der gewerblichen Mietkautionsbürgschaft beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht gekündigt wird.
Die Beitragshöhe variiert je nach Kautionshöhe und Versicherung, ab 250 Euro im Jahr.
In besonderen Fällen können Sicherheiten wie beispielsweise eine Bankbürgschaft von der Versicherung verlangt werden. Dies ist abhängig von der Bonitätsauskunft, des Risikos und der Summe. Rechen Sie bitte ab 30.000 Euro mit Sicherheiten von bis 20 Prozent der Bürgschaft.
Muss ein Vermieter, beispielsweise am Ende des Mietverhältnisses, auf die Kaution zurückgreifen, ist dies ein Schadensfall. Ein Schadensfall entsteht dann, wenn der Mieter seine Miete und/oder seine Nebenkosten nicht gezahlt hat oder Schäden am Mietobjekt verursacht wurden, ohne diese fachgerecht zu reparieren. In einem solchen Fall würde der Vermieter das hinterlegte Kautionsgeld einbehalten. Bei einer Mietkautionsbürgschaft meldet der Vermieter den Schaden dem Bürgen, der Versicherung. Diese prüft den Fall durch Mietrechtsexperten. Der Mieter hat jetzt die Möglichkeit Beweise vorzulegen, um die Auszahlung der Schadensumme zu verhindern. Sind die Forderungen des Vermieters jedoch rechtmäßig, wird die Kaution in Höhe des Schadens an den Vermieter von der Versicherung ausgezahlt. Die gezahlte Summe wird anschließend vom Mieter an die Versicherung zurückerstattet.
Mit der Mietkautionsbürgschaft sparen sich Vermieter jeglichen Verwaltungsaufwand bei 100%iger Sicherheit. Sie erhalten für die Zeit des Mietverhältnisses die original Bürgschaftsurkunde über den Kautionsbetrag von der Versicherung. Die origional Bürgschafturkunde hat einen sogenannten "Bargeldcharakter". Mit diesem Dokument hat der Vermieter im Schadenfall Anspruch auf die Kautionssumme bei der Versicherung.
Die Bürgschaftsurkunde hat einen sogenannten "Bargeldcharakter". D.h. die Bürgschaft ist jederzeit bis zu dem genannten Kautionsbetrag, durch Vorlage der orginal Bürgschaftsurkunde durch den Bürgschaftsgläubiger abrufbar. Der für die Bürgschaft abgeschlossene Versicherungsvertrag ist von der Bürgschaft abgekoppelt. Wenn der Mieter nicht zahlt, bleibt die Bürgschaft demnach davon unbetroffen.
Nein. Da die Mietkautionsbürgschaft stellvertretend für die zu zahlende Kautionssumme des Mieters an den Vermieter zum Einsatz kommt, muss der Mieter Vertragspartner des Bürgen, der Versicherung, sein. Der Mieter trägt auch Sorge dafür, dass die anfallenden Kosten / Beiträge an die Versicherung gezahlt werden.

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