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Mietvertrag Kaution

Glossar zur Mietkaution

Die Kautionsvereinbarung im Mietvertrag

Im Mietvertrag regeln Vermieter und Mieter, in welcher Form und in welcher Höhe eine Mietkaution als Sicherheit zu stellen ist. Die Kautionshöhe kann nicht beliebig vereinbart werden, sondern darf maximal drei Nettomonatskaltmieten betragen. Dabei hat der Mieter das Recht, die Mietkaution in Raten zu zahlen. Das gilt unabhängig davon, wie es im Mietvertrag formuliert ist. Es ist vom Mieter nur zu gewährleisten, dass die erste Rate mit dem Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter gezahlt wird.

Vermieter muss Kaution für den Mieter anlegen

Nur im Fall eines behindertengerechten Umbaus gibt es die Ausnahme, dass der Vermieter eine weitere und damit höhere Kaution verlangen kann, um später einen Rückbau durchführen zu können. Der Vermieter darf mit der hinterlegten Mietkaution nicht nach Belieben verfahren, sondern muss sie getrennt von seinem sonstigen Vermögen anlegen. Dabei kann er ein Mietkautionskonto eröffnen oder das Geld auf einem Mietsparbuch anlegen. Die Zinserträge müssen dem jeweiligen Kautionskonto oder Sparbuch gutgeschrieben und am Ende des Mietverhältnisses dem Mieter zusammen mit der hinterlegten Mietkaution ausgezahlt werden.Der Mieter muss die Zinserträge versteuern oder sich entsprechend seinen persönlichen Verhältnissen von den Kapitalerträgen freistellen lassen.

Nachteilig für Mieter und Vermieter ist die Verwaltung der Mietsicherheit

Für beide Mietvertragsparteien ist die Verwaltung einer Mietsicherheit einigermaßen unbequem: Der Vermieter muss ein entsprechendes Konto oder Sparbuch anlegen und dem Mieter Zinsertragsaufstellungen zur Verfügung stellen, der Mieter kann solange er die Wohnung mietet nicht auf sein hinterlegtes Kapital zugreifen.

Maßgeschneiderte Produkte der kautel® Kautionskasse

Eine interessante und immer stärker nachgefragte Variante sind Kautionsbürgschaften von Anbietern wie kautel®. Mit maßgeschneiderten Produkten ermöglichen solche Kautionskassen finanzielle Spielräume für Mieter und eine deutliche Reduzierung des Aufwandes bei der Verwaltung von Mietkautionskonten und –sparbüchern für den Vermieter. Das dabei die Sicherheit für den Vermieter nicht auf der Strecke bleibt, garantiert kautel® durch die Zusammenarbeit mit so starken Partnern wie der R+V Allgemeine Versicherung AG und durch das Ausstellen einer Bürgschaftsurkunde, die verbindlich dokumentiert, dass im berechtigten Schadenfall der Bürge für den Mieter eintritt und zahlt.

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