Der Mieter beantragt die Mietkautionsbürgschaft direkt online auf kautel.de. Der Versicherer stellt darauf hin eine Urkunde, die Mietkautionsbürgschaft, aus. Der Mieter übergibt die Bürgschaft an den Vermieter als Sicherheit für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Ist das Mietverhältnis beendet, verlangt der Mieter die Bürgschaft von seinem Vermieter zurück und sendet diese an den Versicherer. Der Vertrag wird dann beendet; zuviel gezahlte Beiträge werden dem Mieter auf den Tag genau erstattet. Es gibt keine Mindestvertragslaufszeit oder Kündigungsfrist. Die Rückgabe der Bürgschaft reicht aus um den Vertrag zu beenden.
Um eine Bürgschaft zu beantragen, muss zunächst der Vermieter der Kautionsstellung durch eine Bürgschaft zustimmen. Es muss ein gültiger Mietvertrag vorliegen. Wichtig ist außerdem, dass es sich bei Ihrem Mietverhältnis um ein deutsches Mietverhältnis handelt - das Mietobjekt muss sich also in Deutschland befinden. Der Antragssteller muss volljährig sein und über ein europäisches Konto verfügen.
Bevor Ihr Antrag genehmigt werden kann, wird eine Bonitätsprüfung vorgenommen. Nur wenn diese positiv ausfällt, wird der Antrag bewilligt.
Bevor Ihr Antrag genehmigt werden kann, wird eine Bonitätsprüfung vorgenommen. Nur wenn diese positiv ausfällt, wird der Antrag bewilligt.
Der Versand der original Bürgschaftsurkunde erfolgt nach Antragsstellung und positiver Prüfung durch die Versicherung, auf dem Postweg.
Mit dem Versand der Bürgschaftsurkunde ist die Bürgschaft aktiv und kann durch den Vermieter sofort in Anspruch genommen werden.
Die Kautionsbürgschaft ist ab Versand der original Bürgschaftsurkunde aktiv. Daher ist Sie ab diesem Zeitpunkt bereits kostenpflichtig und der Betrag wird von Ihrem Konto eingezogen.
Sie können die Mietkautionsbürgschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Lassen Sie sich die Bürgschaftsurkunde von Ihrem Vermieter aushändigen und senden Sie diese vom Vermieter unterzeichnet im Original an Ihre Versicherung zurück. Diese beendet Ihren Vertrag sofort, sobald die Urkunde eingegangen ist. Eventuell zuviel gezahlte Beiträge werden an Sie zurückerstattet.
Um eine Kautionsbürgschaft beantragen zu können, müssen Sie volljährig sein und über ein euopäisches Konto verfügen. Bitte überprüfen Sie außerdem Ihre Eingaben während der Antragsstellung auf mögliche Fehler und beachten Sie, dass wir nach erfolgreicher Antragsstellung zunächst eine Bonitätsprüfung durchführen. Nur wenn diese positiv ausfällt, kann der Antrag bewilligt werden.
Ist die original Bürgschaftsurkunde nicht auffindbar, schicken Sie eine Verlusterklärung an die Versicherung. Ist diese eingegangen wird Ihnen auf Wunsch eine neue original Bürgschaftsurkunde ausgestellt und zugesendet.
Die Kautel Mietkautionsbürgschaft steht nur für Mietobjekte in Deutschland zur Verfügung.
Im Schadenfall setzen Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung und wenden sich anschließend an uns oder melden den Schaden direkt Ihrer Versicherung.
Nein, denn eine Mietkautionsbürgschaft ist weder eine Finanzierung noch ein Kredit. Es fließt kein Geld. Ihren Beitrag zahlen Sie z. B. dafür, dass Sie das Geld für Ihre Mietkaution bei Mietbeginn behalten und für andere Anschaffungen nutzen können und stattdessen die Versicherung im Schadenfall als Bürge für Sie in Vorleistung geht.
Sie können die Kautionsbürgschaft auch kündigen, wenn das Mietverhältnis noch nicht beendet ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Mieter die Kautionsbürgschaft nur vorübergehend nutzen möchte, bis er die Kautionssumme an seinen Vermieter entrichten kann. Umgekehrt ist es nach Absprache mit dem Vermieter auch möglich, die bereits gezahlte Kautionssumme zurückzubekommen und stattdessen die Kautionsbürgschaft als Sicherheit zu hinterlegen.
Die Minimalkautionssumme beträgt 400 Euro, die Maximalkautionssumme beträgt 15.000 Euro.
Eine Kautionsbürgschaft kann maximal 30 Tage vor Mietbeginn beantragt werden.
Sie benötigen einen gültigen Mietvertrag und die Gewerbeanmeldung oder den HR-Auszug. Wenn Ihr Unternehmen bei der Creditreform gelistet ist, kann dies von Vorteil sein, da eine Bontitätsprüfung erfolgt. Je höher die Kautionssumme, desto wahrscheinlicher ist es, dass weitere Unterlagen von der Versicherung angefordert werden. So beispielsweise bei bestehenden Unternehmen letzte Jahresabschlüsse oder eine GuV ( Gewinn und Verlustrechnung) - Existenzgründer reichen zunächst die Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Mietvertrages ein.
Die Vertragslaufzeit bei der gewerblichen Mietkautionsbürgschaft beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht gekündigt wird.
Die Beitragshöhe variiert je nach Kautionshöhe und Versicherung, ab 250 Euro im Jahr.
In besonderen Fällen können Sicherheiten wie beispielsweise eine Bankbürgschaft von der Versicherung verlangt werden. Dies ist abhängig von der Bonitätsauskunft, des Risikos und der Summe. Rechen Sie bitte ab 30.000 Euro mit Sicherheiten von bis 20 Prozent der Bürgschaft.
Die Mindestkautionssumme variiert je nach Anbieter zwischen 2.000 Euro und 2.500 Euro.
Leider kann für Vereine derzeit keine Mietkautionsbürgschaft gestellt werden - ebenso wie für gGmbH und Ltd.
Sondertexte wie z. B. individuelle Bürgschaftstexte Ihres Vermieters oder ähnliche Sondertexte können nach Prüfung durch den Bürgschaftsgeber angeboten werden. Größere vermietungsgeschallsften geben oftmals Ihre eigenen Standardtexte für die Bürgschaftshaftung vor. Diese können im Regelfall übernommen werden. Sodertexte prüfen wir hinsichtlich der Risikoübernahme gerne auf Wunsch vorab.
Sie können die Kautionsbürgschaft jederzeit in Schriftform und unter Zusendung der orginal Bürgschaftsurkunde kündigen.
Ja. Die Bonitätsprüfung der Versicherungen erfolgt in der Regel über die Auskunftei Creditreform bzw. Crif oder Schufa. Um zu erfahren, ob Ihr Unternehmen dort gelistet ist, setzen Sie sich bitte direkt mit dem in Frage kommenden Bonitätsdienstleister in Verbindung. Im Rahmen unseres Angebots informieren wir Sie über den in Ihrem Fall benötigten Informationsdienstleister.
Muss ein Vermieter, beispielsweise am Ende des Mietverhältnisses, auf die Kaution zurückgreifen, ist dies ein Schadensfall. Ein Schadensfall entsteht dann, wenn der Mieter seine Miete und/oder seine Nebenkosten nicht gezahlt hat oder Schäden am Mietobjekt verursacht wurden, ohne diese fachgerecht zu reparieren. In einem solchen Fall würde der Vermieter das hinterlegte Kautionsgeld einbehalten. Bei einer Mietkautionsbürgschaft meldet der Vermieter den Schaden dem Bürgen, der Versicherung. Diese prüft den Fall durch Mietrechtsexperten. Der Mieter hat jetzt die Möglichkeit Beweise vorzulegen, um die Auszahlung der Schadensumme zu verhindern. Sind die Forderungen des Vermieters jedoch rechtmäßig, wird die Kaution in Höhe des Schadens an den Vermieter von der Versicherung ausgezahlt. Die gezahlte Summe wird anschließend vom Mieter an die Versicherung zurückerstattet.
Mit der Mietkautionsbürgschaft sparen sich Vermieter jeglichen Verwaltungsaufwand bei 100%iger Sicherheit. Sie erhalten für die Zeit des Mietverhältnisses die original Bürgschaftsurkunde über den Kautionsbetrag von der Versicherung. Die origional Bürgschafturkunde hat einen sogenannten "Bargeldcharakter". Mit diesem Dokument hat der Vermieter im Schadenfall Anspruch auf die Kautionssumme bei der Versicherung.
Die Bürgschaftsurkunde hat einen sogenannten "Bargeldcharakter". D.h. die Bürgschaft ist jederzeit
bis zu dem genannten Kautionsbetrag, durch Vorlage der orginal Bürgschaftsurkunde durch den Bürgschaftsgläubiger abrufbar. Der für die Bürgschaft abgeschlossene Versicherungsvertrag ist von der Bürgschaft abgekoppelt. Wenn der Mieter nicht zahlt, bleibt die Bürgschaft demnach davon unbetroffen.
Nein. Da die Mietkautionsbürgschaft stellvertretend für die zu zahlende Kautionssumme des Mieters an den Vermieter zum Einsatz kommt, muss der Mieter Vertragspartner des Bürgen, der Versicherung, sein. Der Mieter trägt auch Sorge dafür, dass die anfallenden Kosten / Beiträge an die Versicherung gezahlt werden.
Nein, das müssen Sie nicht. Jedoch bietet diese Form der Kautionsleistung extreme Vorteile für den Vermieter, wie z.B. keine Kontoeröffnung- und führung, keine Zins- und Steuerabrechnung, kein "Abwohnen" der Kaution, eine kostenlose Bonitätsauskunft des Mieters und die Möglichkeit Neuvermietungen schnell abzuwickeln.
Ist ein Mietverhältnis beendet, ist eine zufriedenstellende Wohnungsübergabe erfolgt, sind alle Nebenkosten beglichen? Dann händigt der Vermieter dem Mieter die original Bürgschaftsurkunde wieder aus. Dieser wird sie dann an die Versicherung zur Vertragskündigung weiterleiten.
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses darf der Vermieter die original Bürgschaftsurkunde so lange einbehalten, bis die letzte Nebenkostenabrechnung erfolgt und bezahlt ist. Dies ist erfahrungsgemäß spätestens nach 6-9 Monaten der Fall.