Schneller einen Mietvertrag erhalten
- Sicherheiten schaffen Vertrauen bei Ihrem Vermieter
- Rechtssicherheit gemäß § 551 BGB ist für beide Partner gesichert
Rechtlich auf der sicheren Seite
Die moderne Kautionsbürgschaft von Kautel bürgt im Rahmen der rechtlichen Regelungen für Kautionsleistungen, vergleichbar mit der Sicherheit eines klassischen Sparbuchs.
Die vertragliche Mietkaution wird als Kautionsbürgschaft entsprechend § 551 BGB von einer renommierten deutschen Versicherung bereitgestellt (z.B. R+V Versicherung AG oder Württembergische Versicherung AG).
- Mit der Bürgschaftsurkunde erhältIhr Vermieter im Kautionsfall Ihre Leistungen direkt von der Versicherung
- Unabhängig davon, ob Sie als Mieter den Beitrag zur Bürgschaftsversicherung gezahlt haben
- Eine Bürgschaft ist jedoch keine Schadenversicherung. Kommt es zu einer berechtigten Zahlung an Ihren Vermieter, dann müssen Sie die Bürgschaftsauslagen an den Versicherer zurückzahlen
- Im Schadensfall prüft der Versicherer vor Auszahlung, ob die Forderung des Vermieters berechtigt und rechtskonform ist