Rechtliche Sicherheit
- Rechtssicherheit gemäß § 551 BGB ist gesichert
Rechtlich auf der sicheren Seite
Die moderne Kautionsbürgschaft von Kautel bürgt im Rahmen der rechtlichen Regelungen für Kautionsleistungen, vergleichbar mit der Sicherheit eines klassischen Sparbuchs.
Die vertragliche Mietkaution wird als Kautionsbürgschaft entsprechend § 551 BGB von einer renommierten deutschen Versicherung bereitgestellt (z.B. R+V Versicherung AG oder Württembergische Versicherung AG).
- Mit der Bürgschaftsurkunde erhalten Sie im Kautionsfall Ihre Leistungen direkt von der Versicherung
- Unabhängig davon, ob Ihr Mieter den Beitrag zur Bürgschaftsversicherung gezahlt hat
- Bereits vor Vertragsbeginn prüft Kautel Ihren Mieter im Rahmen der Annahmeprüfung zur Kautionsbürgschaft
- Hierbei stellt Kautel und die bürgende Versicherung hohe Anforderungen an die geordneten finanziellen Verhältnisse Ihres zukünftigen Mieters