Muss ein Vermieter, beispielsweise am Ende des Mietverhältnisses, auf die Kaution zurückgreifen, ist dies ein Schadensfall. Ein Schadensfall entsteht dann, wenn der Mieter seine Miete und/oder seine Nebenkosten nicht gezahlt hat oder Schäden am Mietobjekt verursacht wurden, ohne diese fachgerecht zu reparieren. In einem solchen Fall würde der Vermieter das hinterlegte Kautionsgeld einbehalten. Bei einer Mietkautionsbürgschaft meldet der Vermieter den Schaden dem Bürgen, der Versicherung. Diese prüft den Fall durch Mietrechtsexperten. Der Mieter hat jetzt die Möglichkeit Beweise vorzulegen, um die Auszahlung der Schadensumme zu verhindern. Sind die Forderungen des Vermieters jedoch rechtmäßig, wird die Kaution in Höhe des Schadens an den Vermieter von der Versicherung ausgezahlt. Die gezahlte Summe wird anschließend vom Mieter an die Versicherung zurückerstattet.