Sicherheit für offene Forderungen gemäß BGB § 650f
Für welche Aufträge sind Sicherungsbürgschaften interessant?
Diese Bürgschaften sind ideal für gewerbliche Auftragnehmer, die Ihren Sicherheitsanspruch gemäß BGB 650f in Anspruch nehmen möchten.
Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, um ausführenden Betrieben die Sicherheit für einen Zahlungsausfall des Auftraggebers zu ermöglichen. Für den Auftragnehmer ist zu beachten, dass die Bürgschaft keinen Zahlungsschutz bei Leistungseinwänden des Auftraggebers bieten kann. Denn eine Bauhandwerkersicherungs-bürgschaft schützt die Rechte auf die Bezahlung berechtigter Forderungen.
Haftungslage bei der Bauhandwerker-Sicherung
Hintergründe zur Absicherung Ihrer Vorleistungen
Der Grund für einen Sicherheitsbedarf des Auftragnehmers ist, dass eine Werklohnforderung erst mit Abnahme des erstellten Werkes fällig wird. Der Auftragnehmer trägt demnach das Vorleistungsrisiko, sowie das volle Insolvenzrisiko für den Fall, dass der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/ -unwillig ist.
Die Kosten für den Leistungsschutz, also die Beiträge für die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, sind durch den Auftragnehmer zu tragen. Diese dürfen 2% p.a. des verbürgten Betrags nicht überschreiten. Sollte es wegen Einwänden bei der Bezahlung durch den Auftragnehmer zu einer verlängerten Bürgschaftslaufzeit kommen, dann gehen diese Kosten jedoch nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Schützt Ihre finanzielle Flexibilität
Sicherheit für Ihre geleisteten Arbeiten
Ausreichende Bonität des Vertragspartners






