Bürgschaften für Baubetriebe

Beispiel für einen Leistungsfall
Ihr Kunde beklagt vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen Mangel an der Bauausführung. Da es im Rahmen der gesetzlichen Nachbesserungsversuche nicht zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen ist, hat sich der Auftraggeber entschlossen die Leistungen aus der Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen.

Schadenmeldung und -bearbeitung bei Baubetrieben
Je nach Anbieter und Bürgschaftsart (auch Avalart genannt) bieten wir unterschiedliche Schadensmeldungen für die Bearbeitung Ihres Anliegens an. Im Regelfall deklarieren Sie mit der passenden Schadenerstmeldung die grundsätzlichen Basisinformationen zum Schadenfall. Je nach Schdenursache, können danach noch weitere Informationen bei Ihnen abgefragt werden.

Geschädigte
Eine Schadensmeldung sollte idealerweise, nach erfolgter Rücksprache zwischen dem Bürgschaftsgläubiger und dem Vertragspartner erfolgen. Natürlich kann die Schadensmeldung auch durch den Bürgschaftsgläubiger direkt erfolgen. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an, wenn Sie sich unsicher über die geeignete Vorgehensweise sind.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns jederzeit per Mail oder über unsere kostenlose Service-Hotline:

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