Schadenfall Mietkaution

Beispiel für einen Leistungsfall
Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung macht der Vermieter einen Anspruch wegen Schäden, die der Mieter verursacht hat, geltend. Zwecks Regulierung meldet er sich bei Kautel oder direkt beim Versicherer. Der Versicherer informiert den Mieter über die Inanspruchnahme der Bürgschaft. Beseitigt er die angemahnten Schäden/Zahlungsversäumnisse nicht, leistet der Versicherer an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Grenze von drei Monatskaltmieten). Die Bürgschaft deckt alle gesetzlichen Forderungen des Vermieters, gemäß BGB § 551 ab. Im Anschluss an eine Zahlung ist der Mieter zur Erstattung der vom Versicherer gezahlten Beträge verpflichtet. Sollte der Mieter der Auffassung sein, daß die Kautionszahlung zu unrecht erfolgt ist, dann kann der Mieter die Kautionsbetrag anschließend von seinem Vermieter zurückfordern.

Im Schadenfall

  • Meldet sich der Vermieter mit einer Schadenmeldung (siehe kautel / Unterlagen) bei der Versicherung
  • Der Versicherer prüft und leistet bei berechtigten Ansprüchen an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme
  • Der Mieter ist zur Rückzahlung der von Versicherer gezahlten Beträge verpflichtet

Schadenmeldung und -bearbeitung bei Privatkunden
Hierbei leistet der Versicherer einen wertvollen Service für private Mieter und Vermieter. Nachdem die Schadenmeldung durch den Vermieter eingegangen ist, wird der Sachverhalt einer unabhängigen Prüfung unterzogen. Der Versicherer zahlt -in allen Fällen von plausiblen Ansprüchen- umgehend den Schadenbetrag bis zur vollen Kautionshöhe aus. Der Vorteil für beide Seiten ist hierbei, dass die ausgezahlte Kautionssumme vom Vermieter dann sicher für die Begleichung des Kautionssschadens verwendet werden kann. Der Mieter wird umgehend über die Einstandspflicht informiert. Beide Seiten partizipieren so von einer eindeutigen Sachverhaltseinschätzung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen entsprechend § 551 BGB.

Schadenmeldung und -bearbeitung bei Gewerbekunden
Bei gewerblichen Bürgschaften sind die Leistungen im Bürgschaftsvertrag geregelt. Dies bedeutet oftmals, eine Zahlung ohne Prüfung des Bürgschaftsgebers, auf erstes Anfordern. Der Mieter ist gegenüber der Versicherung auch hier zur Rückzahlung berechtigte Kautionsleistungenverpflichtet.

Vermieter
Als Vermieter nutzen Sie bitte den Download-Service unter "Zu den Formularen". Sie erhalten dort ein editierbares PDF-Formular (Schadenmeldung) an die Versicherung. Bitte beachten Sie auch die oben stehenden Informationen.

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