
Sonstige Produkte und Bürgschaften
Beispiel für einen Leistungsfall
Noch während der Nutzungsdauer beantragt die Betreibergesellschaft eines Solarparks die Insolvenz. Da die Anlage auf einem gepachteten Grundstück betrieben wird und der Pächter die Pachtleistungen nicht mehr erbringen kann, fordert der Grundstückseigenmtümer den Rückbau der Anlage. Hierfür liegt Ihm eine Rückbaubürgschaft vor, die der Eingentümer nun geltend machen möchte.
Schadenmeldung und -bearbeitung bei sonstigen Produkten
Wie aus dem vorliegenden Beispiel ersichtlich ist, bedürfen gewerbliche Bürgschaften und Versicherungen auch indiviuellem Auskunftsbedarf im Schadenfall. Hierzu halten wir spezielle Schadensmeldungen für die unterschiedlichen Produktbedürfnisse vor. Wir ermitteln im Einzelfall die benötigten Informationen, damit sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Geschädigte zu Ihrem guten Recht kommen.
Geschädigte
Viele Bürgschaften lassen sich im Schdenfall, durch die einfache Vorlage der Bürgschaftsurkunde realisieren. Dies ist im Regelfall bei Bürgschaften "auf erstes Anfordern" möglich. Dennoch sind stets zusätzliche Auskünfte des Versicherungsnehmers notwendig, um die Haftungslage formal prüfen zu können. Daher bitten wir Sie als Kunden, in jedem Fall eine schriftliche Schadensmeldung zu Ihrem Vorgang bei uns einzureichen.