

Abwehr unberechtigter Forderungen
Die Privathaftpflichtversicherung wehrt auch Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Privathaftpflicht-Versicherer den Prozess und trägt die damit verbundenen Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.
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