
Personen und Sachschäden
Ist der Anspruch begründet, übernimmt Ihre Privathaftpflicht:
Die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes,
der beschädigten Gegenstände,
die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel:
Einen Nutzungsausfall.
Bei verletzten Personen:
Bergungskosten, Behandlungskosten, Verdienstausfall,
oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente.

